Damit dürfte eine Eilklage wegen fehlendem Schallschutz wenigstens für ein Nachtflugverbot von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr gute Chancen haben.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN IM
BRANDENBURGER LANDTAG

PRESSEDIENST PM 44 Potsdam, 14.3.12

Gutachten: Schallschutzmaßnahmen am BER hätten vor Eröffnung fertig
sein müssen

Ein von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beauftragtes Gutachten
des Parlamentarischen Beratungsdienstes kommt zu dem Schluss, dass
innerhalb der festgelegten Lärmschutzzonen alle Lärmschutzmaßnahmen vor
Inbetriebnahme des neuen Flughafens BER am 3. Juni hätten fertig
gestellt werden müssen. Dies widerspricht der bisher vom
Verkehrsministerium vertretenden Auffassung, wonach zur Eröffnung nur
dort Lärmschutzmaßnahmen zwingend notwendig seien, wo der jeweilige
Lärmschutzgrenzwert überschritten wird. „Da bislang nur knapp 7
Prozent der beantragten Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt sind, muss das
Verkehrsministerium nun die Reißleine ziehen und dafür Sorge tragen,
dass bis zum Einbau aller Lärmschutzmaßnahmen zumindest nicht zwischen
22 und 6 Uhr geflogen werden darf“, sagte der umweltpolitische
Sprecher der Fraktion MICHAEL JUNGCLAUS zu dem Gutachten.

Die bündnisgrüne Landtagsfraktion hatte das Gutachten zu der Frage
erarbeiten lassen, wann Schallschutzmaßnahmen am Flughafen BER umgesetzt
sein müssen. Es kommt zum Ergebnis, dass die maßgeblichen Vorgaben in
den Behördenentscheidungen
(Planfeststellungsbeschluss/Planergänzungsbeschlusses) und den hierzu
vorliegenden Gerichtsurteilen enthalten sind. Nach deren Auslegung in
Anlehnung an vorhandene Urteile des Bundesverfassungsgerichtes sind die
baulichen Lärmschutzmaßnahmen für Grundstücke innerhalb der
festgesetzten Lärmschutzzonen im Grundsatz bis zur Inbetriebnahme der
neuen Südbahn am 3. Juni 2012 durch den Vorhabensträger herzustellen,
sofern eine rechtzeitige Antragstellung erfolgte.

MICHAEL JUNGCLAUS sagte: „Das Gutachten untermauert unsere bisherige
Forderung nach einer rechtzeitigen Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen
bis zur Inbetriebnahme des Flughafens. Die Flughafengesellschaft und das
Verkehrsministerium versuchen den Mangel an deutlichen Aussagen in den
Genehmigungsunterlagen als Schlupflöcher für die Aufweichung des
Schallschutzes zu nutzen. Aussagen des Ministeriums, dass zur Eröffnung
des Flughafens nur gegen den Lärm geschützt werden müsse, der zu diesem
Zeitpunkt da sei, werden durch das Gutachten widerlegt.“

Auch reiche es nicht, wenn der Flughafen die
Kostenerstattungsvereinbarungen rechtzeitig versende. Der Flughafen
steht als Vorhabensträger in der Pflicht, für eine Umsetzung der
Schallschutzmaßnahmen vor Eröffnung des Flughafens zu sorgen. Da von
15.535 vorliegenden Anträgen bisher nur in 1081 Wohneinheiten
Schallschutzmaßnahmen umgesetzt wurden, scheint eine Verwirklichung
aller Maßnahmen bis zur Eröffnung des Flughafens nicht mehr machbar.
Deshalb müsse das Verkehrsministerium als Genehmigungsbehörde jetzt im
Sinne der Bürgerinnen und Bürger handeln und zumindest dafür sorgen,
dass bis zur Herstellung aller Schallschutzmaßnahmen kein Nachtflug
zwischen 22.00 und 6.00 Uhr statt finden darf. Nachts wirke sich der
Fluglärm besonders gravierend aus.

Das Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes im Internet:
http://gruenlink.de/7hy

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Brandenburger Landtag
Am Havelblick 8, 14473 Potsdam

Tobias Arbinger
Pressesprecher
Tel.: 0331 9661706
Fax.: 0331 9661702

presse@gruene-fraktion.brandenburg.de
www.gruene-fraktion.brandenburg.de

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort auf Damit dürfte eine Eilklage wegen fehlendem Schallschutz wenigstens für ein Nachtflugverbot von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr gute Chancen haben.

  1. Fam. Wegner - Mahlow sagt:

    Bei den Arbeiten am Flughafen geht alles schön zügig voran. Die Arbeiten für den Lärmschutz sind seit jahren beantragt, das schleift und schleift. Briefe werden nicht beantwortet etc. – Aber den Flughafen ohne Lärmschutz eröffnen.

    Der dürfte nicht eher aufmachen bis der letzte seinen Lärmschutz bekommen hat. Nicht mal die „Lärmrente“ steht in Diskussion, wobei die ja auch nichts daran ändert. Der Flughafen macht sich seinen Betrug leicht.
    Nirgendwo wird soviel Gelogen und Betrogen wie vom Flughafen.

    Wir wohnen in der Einflugschneise, hatten vorher 65 db, nach Einbau unser jahrelang erstrittenen Fenster hatten wir 61 db. Tolle Leistung. Max. 55db dürfte jeder haben. Seit Einbau antwortet der Flughafen nicht mehr. Wir wollen ihn anzeigen wegen Betruges.

    Fam. Wegner- Mahlow.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*