Fühlt sich Wowereit durch Fluglärm gestört oder warum wird die nächste Demo behindert?

Der BVBB hat jetzt durch seine Anwälte (Grawert und Partner,Berlin) Klage beim Berliner Verwaltungsgericht gegen eine behördlich verfügte Einschränkung des Demonstrationsrechtes eingereicht. Mit der Klage will der BVBB sicherstellen, dass die von ihm für den 25. Febr. 2012 ab 14:30 Uhr vom Breitscheidplatz beantragte Demonstration mit 30 Minuten Fluglärmsimulation vor dem Wohnsitz des Regierenden Bürgermeisters durchgeführt werden kann. Die Klage begründet den Widerruf gegen die Einschränkung des Demonstrationsrechtes. Mit der Begründung, dass mit dem Ansinnen von 30 Minuten Fluglärmsimulation Herr Wowereit  (SPD) unzulässig in seinem Anspruch auf Ruhe gestört werde, hatte das Landeskriminalamt dem BVBB die Kundgebung verweigert und den Demonstrationszug auf Straßen 200 m abseits vom Wohnsitz des Regierenden Bürgermeisters verlegt.

Wir sind über diese Dreistigkeit den Lärmschutz für Herrn Wowereit notfalls mit Polizeigewalt durchsetzen zu wollen empört, erklärte BVBB Pressesprecher Kristian-Peter Stange. Welcher Geist bestimmt den Lärmschutz für Herrn Wowereit obwohl bekannt ist, dass Wowereit die Verantwortung dafür trägt, dass Hunderttausende Berliner und Brandenburger Bürger krank machenden Fluglärm 19 Stunden am Tage aushalten sollen? Über Jahrzehnte und Generationen hinweg mutet Herr Wowereit den Betroffenen Menschen das zu, was er selbst 30 Minuten nicht ertragen will  und soll. Da scheut sich seine Behörde nicht zur Befriedigung kruder Schutzansprüche des Regierenden Bürgermeisters, das Demonstrationsrecht mit nicht nachvollziehbaren Begründungen mit Füßen zu treten.
Wir wollen das nun entscheidende Verwaltungsgericht nicht im Unklaren darüber lassen, dass wir eine Entscheidung, die das Demonstrationsrecht einschränkt, vor das Bundesverfassungsgericht bringen werden. Wir akzeptieren eine Entscheidung nicht, die sich darauf stützt, dass der Anspruch auf Individualrecht des Herrn Wowereit nach einem Schutz von 30 Minuten Ruhe vor den Folgen einer  Fluglärmsimulation höher gewertet wird als das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit.
Das Bundesverfassungsgericht, das belegt seine Rechtssprechung zum Schutze des Demonstrationsrechtes, wird die geplante und ordnungsgemäß angemeldete Demonstration und Abschlusskundgebung als  eine Versammlung im Sinne des Art. 8 Abs. 1, Abs. 2 GG bewerten. Dies insbesondere auch, als der BVBB als anerkannter Umweltverband Grundrechtsträger ist.
Es gibt zusätzlich die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Klärung des Demonstrationsrechtes, wenn Politiker, wie Herr Wowereit, im Stile von Potentaten für ihr Lebensumfeld Bannmeilen beanspruchen, um zu verhindern, dass sie mit Protesten als Folge ihrer politischen Verantwortung konfrontiert werden.
Offensichtlich läuft der Versuch auch in anderen Fällen das Demonstrationsrecht rechtswidrig einzuschränken. Die Vorkommnisse aus Anlass einer Mini – Demonstration der Bürgerinitiativen gegen Fluglärm am 10. Febr. 2012 im Flughafenabfertigungsgebäude „SFX – Schönefeld“ (siehe hier http://www.bvbb-ev.de/index.php/de/component/content/article/713-mit-polizeistaatmethoden-wollten-brandenburger-polizisten-demonstranten-einschuechtern.html ) liegen auf der Linie die nun auch in Berlin praktiziert werden soll.
Insbesondere, wenn sich Demonstrationen gegen die Folgen des krankmachenden Flugbetriebs, gegen Nachtflug und Zerstörung von Erholungsgebieten richten, sollen diese Demonstrationen mit einschränkenden Auflagen versehen und brutalem, martialischen Polizeieinsatz behindert oder verhindert werden. Um diese Praxis zu stoppen, hat der BVBB die Bürgerinitiativen im Bündnis gegen den Fluglärm aufgerufen, sich nichts mehr bieten zu lassen..

Kirstian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
030-65942439

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