Ramsauer verhindert mehr Transparenz beim Fluglärm

PRESSEMITTEILUNG
NR. 0028 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 18. Januar 2012

Zu den Äußerungen des Staatssekretärs im Bundesverkehrsministerium Prof. Klaus-Dieter Scheuerle im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Lärmgutachtens des Umweltbundesamtes (UBA) für den Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) erklärt Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik:

Immer wieder hat Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) öffentlichkeitswirksam erklärt, er setze sich für bessere und frühzeitigere Bürgerbeteiligung bei großen Infrastrukturvorhaben ein. Alle Verfahrensschritte sollen für die Öffentlichkeit transparent sein. Mit diesem Versuch, die Veröffentlichung des Lärmgutachtens einer nachgeordneten Behörde eines anderen Ministeriums zu verhindern, widerspricht der Minister seinen eigenen Versprechen.

Der Vertreter des Umweltbundesamtes hat heute im Ausschuss klargestellt, dass die Ergebnisse und die Präsentation durch das UBA seit der Sitzung der Fluglärmkommission im November 2011 zwischen dem Bundesverkehrsministerium, dem Bundesamt für Flugsicherung und dem Umweltbundesamt abgestimmt waren. Es war bekannt, dass das UBA eine öffentliche lärmschutzfachliche Bewertung vornehmen wollte, um Interpretationen durch einzelne Interessengruppen zu verhindern, also zur Versachlichung der Flugroutendiskussion und zu mehr Transparenz im Verfahren beizutragen. Im Übrigen ist die Veröffentlichung der lärmschutzfachlichen Bewertung gängige Praxis. Die UBA-Studie wurde bei der Erweiterung des Flughafens Frankfurt/Main ebenfalls veröffentlicht.

Nach der heutigen Sitzung verfestigt sich der Eindruck, dass das Engagement des Bundesverkehrsministers beim Absagen der Pressekonferenz und Zurückhalten von Studien größer ist, als seine Bemühungen, den Lärmschutz für die betroffene Bevölkerung zu verbessern. Das untergräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik.

Dabei fällt die Verantwortung für den Fluglärm in sein Ressort. Beim Bundesverkehrsministerium liegt die Zuständigkeit für das Luftverkehrsgesetz und das Fluglärmgesetz. Die Diskussion um die Flugrouten und die Lärmbelastung beim neuen Hauptstadtflughafen offenbaren Gesetzeslücken und Änderungsbedarf, insbesondere beim aktiven Lärmschutz und dem Verfahren zur Bestimmung von Flugrouten.

 

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