Senat empfiehlt Parlament die Ablehnung des Antrags zu einem Volksbegehren zum Nachtflugverbot

Der Senat hat sich in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer mit einem Antrag auf ein Volksbegehren befasst, das auf eine Änderung des gemeinsamen Landesentwicklungsprogramms der Länder Berlin und Brandenburg gerichtet ist. Der Verein GRÜNE LIGA Berlin e. V. hatte die Durchführung eines Volksbegehrens beantragt und dafür die notwendigen Stimmen (27.850 gültige Unterschriften) gesammelt. Damit sind die formalen Voraussetzungen erfüllt.

Ziel des Volksbegehrens ist ein Verbot planmäßiger Nachtflüge am Flughafen Berlin Brandenburg (BER Willy Brandt). Der Senat wird den Antrag zum Volksbegehren mit der Empfehlung der Ablehnung an das Berliner Abgeordnetenhaus weiterleiten.

Der Senat lehnt den Inhalt des Volksbegehrens ab. Er betont, dass die bestehenden Nachtflugregelungen mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Oktober 2011 bestätigt wurden. Dies ist das Ergebnis der Abwägung zwischen der verkehrlichen und wirtschaftlichen Bedeutung des Ausbaus des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld und den entgegenstehenden Belangen der lärmbetroffenen Anwohner und Anwohnerinnen.

Der Senat macht deutlich, dass ein erfolgreiches Volksbegehren und dann in der Folge ein ebenfalls erfolgreicher Volksentscheid nach den Berliner Landesgesetzen für die Berliner Landespolitik bindende Wirkung hätte. Da Berlin und Brandenburg ihre raumplanerischen Aktivitäten in einem Staatsvertrag geregelt haben, können aber nur beide Länder gemeinsam Änderungen an den bisherigen gesetzlichen Regelungen vornehmen. Dies würde eine Änderung des Staatsvertrages bedeuten. Insofern könnte ein erfolgreicher Volksentscheid nur als Auftrag zu Verhandlungen an die Landesregierungen über den Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg verstanden werden.

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