VDGN schlägt Alarm: Erst 600 von 25.500 Häusern am Flughafen BBI BER lärmgeschützt

Betroffenen droht die volle Dröhnung

Insbesondere der Südosten sowie der Südwesten Berlins und große Teile Brandenburgs werden nach der Eröffnung des Flughafens Berlin-Schönefeld durch die Flugrouten flächendeckend und vor allem schutzlos von Lärm betroffen sein. Denn gut ein halbes Jahr vor geplantem Beginn des Flugbetriebs sind noch rund 25.000 Häuser ohne den zugesagten und notwendigen Schallschutz. Peter Ohm, Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), stellt dazu fest:

Immer deutlicher zeigt sich, daß die Flughafenbetreiberauf auf die Gesundheit der Bürger in den betroffenen Gebieten pfeifen und anderslautende Beteuerungen nur leeres Geschwätz sind.  Denn die verbleibende Zeit reicht ja nicht mal mehr aus, um wenigstens die nach den alten Flugrouten Betroffenen zu schützen. Und denen, die nach den Routenänderungen neu betroffen sind,  mutet man ohnehin die volle Dröhnung zu. Das ist fahrlässige Gefährdung der Gesundheit von über 100 000 Menschen. Nach Erhebungen des VDGN zeigt sich auch, daß die vom Flughafen kalkulierten 140 Millionen Euro bei weitem nicht ausreichen und vielmehr 750 Millionen Euro für einen ausreichenden Schutz notwendig sind.

Der Schutz der Bevölkerung ist Bestandteil des Planfeststellungsplanes von 2004. Doch daran erinnern sich die Verantwortlichen von Politik und Flughafen genauso wenig wie an das, was zum Ausbau des gesamten Flughafens beschlossen wurde. Danach soll der Flughafen in Schönefeld ein mittelgroßer Verkehrsflughafen werden, der von seiner Kapazität den Bedürfnissen von Berlin und Brandenburg angepaßt ist, mit einem Umsteigeanteil von maximal 10 Prozent.
Es ist keinesfalls von einem internationalen Drehkreuz mit einem Umsteigeanteil von bis zu 50 Prozent die Rede. Die Kapazität ist beschlossen mit einem Anteil von cirka 30 Millionen Passagieren und nicht 50 Millionen, wie die Flughafenbetreiber inzwischen offen phantasieren.

Würde das umgesetzt, was beschlossen ist,  so würde ein abhängiger Flugbetrieb wie im Planfeststellungsbeschluss zugrunde gelegt, ausreichend sein. Demnach wären keine 15-Grad-Abweichungen notwendig und die Möglichkeit gegeben, bei den Starts Richtung Osten kurz hinter dem Rollbahnende beider Bahnen nach Süden über die Autobahn abzukurven. Dann würde man  die  Menschen in weiten Teilen Berlins und Brandenburgs dem Fluglärm erst gar nicht aussetzen.

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