VDGN-Gutachten: Flughafen betreibt Lärmschutz light

VDGN-Gutachten beweist: Flughafen verwendet zu niedrige Lärmpegelwerte
Die Flughafengesellschaft vom zukünftigen Flughafen BER in Schönefeld hat offensichtlich massiv bei der Angabe der zu erwartenden Lärmwerte betrogen. Das  beweist erstmals  ein vom VDGN in Auftrag gegebenes Gutachten. Danach sind in den Vereinbarungen zum Schallschutz für Betroffene offenbar nur Mittelwerte des Lärmpegels als Grundlage genommen worden, obwohl die Angaben in den Vereinbarungen als „Maximalpegel“ bezeichnet sind. Peter Ohm, Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), stellt dazu fest:    

Die Untersuchung des renommierten Sachverständigen Dr. Fuld auf der Basis eines zertifizierten Verfahrens bestätigt das, was wir seit längerem vermutet und kritisiert haben. Der Flughafen trickst hier massiv zu Lasten der betroffenen Bürger. Die Angaben der Flughafengesellschaft, die zur Grundlage für die Schallschutzmaßnahmen vorgegeben  wurden, liegen zum Teil bis zu 10 Dezibel unter den jetzt berechneten Werten des Fuld-Gutachtens. Bei solchen Differenzen liegt die Vermutung nahe, das der Flughafen hier ganz bewusst betrogen hat, um an den Schallschutzmaßnahmen zu sparen, die den Bürgern zustehen. Denn so reicht dort, wo eigentlich Schallschutzfenster notwendig sind, nach den Angaben der Flughafenverantwortlichen, zu denen auch die Landesväter von Berlin und Brandenburg zählen, jetzt ein viel preiswerterer Schalldämmlüfter aus. Das ist unverantwortlich, das ist menschenverachtend. Das ist Sparen auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung. Möglicherweise kommt der Flughafen daher bei seinen unzureichenden Berechnungen auf eine Gesamtsumme für den Schalschutz von 140 Millionen Euro. Nach Einschätzung des VDGN sind aber dafür 750 Millionen Euro notwendig. Fluglärm, dabei insbesondere der in der Nacht, macht als permanente Lärmquelle krank. Der VDGN fordert den Betroffenen den ihnen zustehenden ausreichenden Lärmschutz zu gewähren.  Wer einen Flughafen in einem dichtbesiedelten Gebiet  will, der hat die Pflicht und Schuldigkeit, den Bürgern wenigstens in ihren Häusern etwas Ruhe zu garantieren und damit eine angemessene Lebensqualität zu sichern.

Berlin, den 13. September 2011

Diese Meldung finden sie auch unter www.vdgn.de.  Für Rückfragen steht Ihnen die VDGN-Pressestelle gern unter 030/514 888 15 zur Verfügung.

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