Aufruf: Unterschriften, dass der § 29b nicht außer Kraft gesetzt bzw. zu Ungunsten der Bürger aufgeweicht wird!

Wer ein Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr fordert, muss unbedingt AUCH die Unterschriftensammlung gegen  die  gesetzliche  Änderung  im Luftverkehrsgesetz §29b mit seiner Unterschrift unterstützen!

Unterschriftslisten gibt es hier…

Lärm bedroht die Gesundheit vieler Menschen und gefährdet die Entwicklung
unserer Kinder. Ungeachtet dieser Tatsache ist die Luftverkehrslobby derzeit
bestrebt, bei der neuen Bundesregierung eine weitgehende Freizügigkeit für den
Luftverkehr, gerade auch in der Nacht zu erwirken.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wie auch das Umweltbundesamt
erkennen längst die gesundheitlichen Gefahren durch Fluglärm. Diese Erkenntnis
muss nun endlich auch Berücksichtigung in der Gesetzgebung finden.
Wir fordern:

  • Ein Nachtflugverbot von 8 Stunden von 22-06 Uhr und Schutz der Tagesrandstunden zur Gewährleistung gesundenNachtschlafs.
  • Keine Aufweichung der Nachtflugbeschränkungen imLuftverkehrsgesetz. (Erläuterung auf der Rückseite § 29b Luftverkehrsgesetz)
  • Begrenzung des Flugverkehrs und des Fluglärms über Wohngebieten.
  • Belastung des Luftverkehrs mit allen Steuern und Gebühren,

wie andere Verkehrsträger auch.

A U F R U F !!

 Liebe Mitbürgerinnen und  Mitbürger in Berlin und Brandenburg.

Jeder weiß inzwischen, dass Lärm-, besonders Fluglärm, insbesondere der Fluglärm in der Nacht,  krank macht.

In einigen Monaten soll der neue Flughafen in Betrieb gehen, verbunden mit einer ganz erheblichen Steigerung der Flugbewegungen. Wir sind jetzt schon in der Region mit Fluglärm belastet, unsere Lebensqualität und unsere Gesundheit ist mehr denn je in Gefahr. Das wollen wir nicht hinnehmen.

Im vergangenen Jahr hat der Mediziner Prof. Eberhard Greiser im Auftrag des Umweltbundesamtes eine Studie erstellt. Das erschreckende Ergebnis lautet, dass insbesondere nächtlicher Fluglärm das Risiko für psychische Erkrankungen, für Hauterkrankungen, Herzinfarkte und Schlaganfälle erheblich steigen lässt.

Bei Frauen ist gar ein erhöhtes Leukämie- und Brustkrebsrisiko erkennbar.

Bereits ein Anstieg um 10 dB nachts erhöht bei Männern das Risiko für Herzkreislauferkrankungen um 50%, bei Frauen sogar um 60%. Diese Ergebnisse stehen im Einklang mit der Arzneimittelstudie, die höhere Medikamentenverschreibungen bei nächtlichem Fluglärm ergab.

Es sollte nicht vergessen werden, dass bereits Auswirkungen auf die intellektuelle Leistungsfähigkeit unserer Kinder nachgewiesenen wurden.

Unsere Kinder und Enkel brauchen Ruhe und dürfen nicht durch Fluglärm in ihrer Entwicklung und Gesundheit gestört werden.

Aufgrund dieser Umstände ist es nicht verwunderlich, dass nach Aussagen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte insbesondere Nachtflüge geeignet sind, die Europäische Charta für Menschenrechte zu verletzen.

Gemeinsam sollten wir alle mit Nachdruck für das uneingeschränkte Nachtflugverbot von 22:00 bis 6:00 Uhr kämpfen. Wir werden alle Versuche zurückweisen, durch Manipulationen im Luftverkehrsgesetz das  Nachtflugverbot aufzuweichen.

Worum geht es eigentlich?

Im Luftverkehrsgesetz  § 29 b steht sinngemäß:

Alle mit Flugbetrieb beschäftigte Menschen sind verpflichtet, beim Betrieb von  Luftfahrzeugen in der Luft und am Boden vermeidbare Geräusche zu verhindern ….um die Bevölkerung vor Gefahren, erheblichen Belästigungen durch Lärm, zu schützen. Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.

Die Luftfahrtbehörden und die für die Flugsicherung zuständige Stelle haben auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken!!

Aber-, unsere jetzige Regierung vereinbarte im Koalitionsvertrag

Neben einer Kapazitätsentwicklung,

also dem Streben nach mehr Wirtschaftlichkeit der Flughäfen,

sollen insbesondere international wettbewerbsfähige Betriebszeiten sichergestellt werden. Dies hätte eine erforderliche Präzisierung der gesetzlichen Nachtflugregelung im Luftverkehrsgesetz zur Folge.

Angestrebt wird durch die Lobbyisten, die „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Flughäfen – ADV“,  durch kontinuierliche Forderung nach gesetzlichen Maßnahmen,  das Nachtflugverbot aufzuweichen!!

Zitate:

  1. Die Flughafen-Infrastruktur muss… auch nachts genutzt werden können. … Beschränkungen des Flugbetriebs in der Nacht dürfen nicht zur Regel werden.
  2. Flugzeuge müssen … möglichst optimal ausgelastet werden … in den Tagesrandzeiten… auch in der Kern-Nachtzeit  ….
  3. Die Flughäfen fordern daher … mit einer klarstellenden Formulierung im Luftverkehrsgesetz die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts … zurückzuführen!

Daraus folgt:

Eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes §29b entsprechend der Forderungen der ADV ,

würde die noch geschützte Nachtruhe der Bevölkerung dem Betrieb von Luftfahrzeugen  untergeordnet! Ein Nachtflugverbot wäre gerichtlich nicht mehr durchsetzbar.

Denn: Die Änderung eines Gesetzes hat  mehr Gewicht als ein Gerichtsurteil !!

Wichtige Gründe, gegen diese Willkür vorzugehen, sind:

– unsere Demonstrationen,

– unsere eingereichten Klagen beim Bundesverwaltungsgericht

– und die Unterschriften- Aktion der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, kein Nachtflug

zwischen 22:00 und 6:00 Uhr, die wir unterstützen.

Wir kämpfen dafür, dass der § 29b nicht außer Kraft gesetzt  bzw. zu Ungunsten der Bürger aufgeweicht wird!

Ein weiteres Ziel ist: Gehör beim Bundesverfassungsgericht zu finden, um Klage darüber zu erheben, dass in mehreren Punkten das Grundgesetz verletzt wird.

Wer ein Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr fordert, muss die Unterschriftensammlung gegen  die  gesetzliche  Änderung  im Luftverkehrsgesetz §29b mit seiner Unterschrift unterstützen!

Sprechen Sie mich bitte an, wenn Sie sich an der Unterschriftensammlung beteiligen möchten.

Familientreffen, Vereine, Freundeskreise bieten dafür eine gute Gelegenheit, dieses Thema anzusprechen.

Die Unterschriftensammlung mit Unterstützung der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. und des Bündnis der Bürgerinitiativen wird hier durchgeführt unter der Leitung von:

Brigitte Grajeck-Dyhr, Hans-Thoma-Str. 24, 15831 Mahlow                                        Telefon: 03379 376237                                                                                                        eMail: britschgd@web.de

Fertige- oder auch angefangene Unterschrifts-Listen senden Sie bitte an die o.g. Adresse oder geben diese im Info-Büro, Lichtenrade, Bahnhofstraße 48 ab.

Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit.

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Lärm macht krank! Nur wer uns schützt, bekommt unsere Stimme!

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Vervielfältigung ist erwünscht!

Unterschriftslisten gibt es hier…

wer zweifelt sollte sich das anschauen: http://www.bündnissüdost.de/2011/08/die-wahrheit-ist-nichts-fur-sensible-gemuter/

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