Schallschutz in Tegel

Zitat Berliner Zeitung:

Hintergrund ist ein Bundesgesetz von 2007, dass für Flughäfen, die binnen zehn Jahren „nach Vorliegen eines Festsetzungserfordernisses“ für einen Lärmschutzbereich geschlossen werden, keine weiteren Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Sebastian Czaja schließt aus der Zehnjahresfrist, dass Anwohner nach dem Jahreswechsel 2018/2019 Lärmschutz einklagen können, falls der BER nicht bis 30. Juni 2018 als Ersatz für Tegel aufgemacht wird. An diesem Zeitplan gibt es Zweifel.

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