Gerichtstermin zum BER-Masterplan am Oberverwaltungsgericht

Wann:
20. Januar 2020 – 23. Januar 2020 ganztägig
2020-01-20T00:00:00+01:00
2020-01-24T00:00:00+01:00

Liebe Mitstreiterinnen, liebe Mitstreiter, liebe Interessierte,

am 16.11.2019 gab es eine sehr wichtigen Info:

Der Verhandlungstermin steht: Anfang 2020 beschäftigt der BER-Masterplan das Oberverwaltungsgericht

Vom 20. bis zum 23. Januar 2020 will sich das Gericht inhaltlich mit der Klage beschäftigen.

 

Nehmen Sie sich bitte für diese Verhandlungstermine Zeit. Es geht um Ihre Zukunft!

Erinnern wir uns an die Randnotizen des Bundesverwaltungsgerichtes in der Urteilsbegründung zum Planfeststellungsbeschluss beim Standort Schönefeld von 2006.

Siehe:

https://www.bverwg.de/160306U4A1078.04.0

Urteil vom 16.03.2006 – BVerwG 4 A 1078.04

Randnotitzen des Bundesverwaltungsgerichtes zum Planfeststellungsbeschluß am Standort Schönefeld

„277 Die Planfeststellungsbehörde mutet mithin einer Vielzahl von Lärmbetroffenen Opfer bis an die Grenze des rechtlich Hinnehmbaren zu……………..“

„278 Die im Vergleich mit Tegel und Tempelhof geringere Anwohnerzahl kann nicht über die Lärmprobleme hinwegtäuschen, die durch das Planvorhaben am Standort Schönefeld aufgeworfen werden. Die Planfeststellungsbehörde lässt bei ihrer Gegenüberstellung außer Acht, dass die hier betroffene Gruppe zwar kleiner, das dieser Gruppe abverlangte Opfer aber merklich größer ist, da die für die Situation in Tegel und in Tempelhof charakteristischen Nachtflugbeschränkungen, die ein hohes Maß an Nachtschutz gewährleisten, in Schönefeld nicht zum Tragen kommen sollen. Dass der Flughafen Schönefeld gegenwärtig keinem Verbotsregime unterliegt, reicht hierfür als Rechtfertigungsgrund nicht aus……………..“

„279 Sollen sich mehr als 40 000 Personen, die Fluglärmbeeinträchtigungen jenseits der Zumutbarkeitsgrenze ausgesetzt werden, mit Maßnahmen des passiven Schallschutzes zur Abwehr erheblicher Einbußen an Lebensqualität begnügen, so wirft dies die Frage auf, wieso sich nicht auch der Vorhabenträger und die potentiellen Flughafennutzer, die für sich in Anspruch nehmen, kommerzielle Interessen und öffentliche Verkehrsbelange wahrzunehmen, bei der Verwirklichung ihrer Ziele Abstriche sollten gefallen lassen müssen………..“

Es stellt sich hier die Frage, zu welchen weisen Erkenntnissen das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kommt, wenn nunmehr statt 35 Mill/a Passagieren nun 60 Mill/a Passagiere am Standort Schönefeld starten und landen sollen, ob das dieser Standort rechtfertigt oder die Menschen rund um Schönefeld und die Erholungsgebiete im Interesse des sg. Fortschritts zum Freiwild erklärt werden.

Übrigens das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist leicht mit der S-Bahn zu erreichen. Es befindet sich unmittelbar am S-Bahnhof Zoo in der Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin Wir freuen uns auf Euch!

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