Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die geplanten Erweiterungen am BER

P R E S S E M I T T E I L U N G

Berlin-Friedrichshagen, 14.12.2017

Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die geplanten Erweiterungen am BER

Unterstützt von der Friedrichshagener Bürgerinitiative reicht der  Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V. heute, am 14. Dez. 2017, über die Kanzlei Grawert & Partner in Berlin eine Klage gegen die beabsichtigten Erweiterungen des Flughafens BER  vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein.

Die Klage richtet sich gegen die 26. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 23. Mai 2017. Mit dieser Änderung soll der der Betrieb von „Schönefeld alt“ inkl. ergänzender Neubauten, neuen Rollbahnen und  Abstellpositionen für Verkehrsflugzeuge ohne Prüfung seiner Auswirkungen auf Mensch und Umwelt (Umweltverträglichkeitsprüfung -UVP) als sogenannte „temporäre Maßnahme“  befristet bis zum 31.12.2023 durchgesetzt werden.

Diese, auch als sog. Double-Roof-Konzept bekannte neue Betriebsweise für den BER, wäre in dieser Form kein Bestandteil der ursprünglichen Planfeststellung aus dem Jahre 2004, die nur ein zentrales Hauptterminal (Midfield-Lösung) vorsieht und eine Schließung der Flughäfen Tegel und „Schönefeld alt“ beinhaltet.

Mit dem Änderungsantrag soll der Betrieb von „Schönefeld alt“ mit seinen dann ca. 10. Mio Passagieren legalisiert werden ( zum Vergleich: 10. Millionen Passagiere entsprechen in etwa dem Passagieraufkommen des Flughafens Köln/Bonn).

Die Bürgerinitiativen sehen nun insbesondere in dem Umstand, dass im 26. Planänderungsbeschluss trotz der Befristung  auf das Jahr 2023 von vornherein die Möglichkeit einer Verlängerung dieser Frist ohne Nennung von Bedingungen (wie Anzahl und Dauer der Fristverlängerungen) vorgesehen ist, ein Aushebeln der Befristung.

Wörtlich heißt es unter Abschnitt A II 1 Ziffer 8:

Die mit den Plänen (…) vorgenommene Feststellung von Flugbetriebsflächen und Entwässerungseinrichtungen erfolgt befristet bis zum 31.12.2023. Eine etwaige Verlängerung dieser Frist ist bei der Planfeststellungsbehörde rechtzeitig vor Ablauf zu beantragen (sechs Monate vor Ablauf).

Die Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI) erklärt dazu:

Jedem muss klar sein, dass mit dieser Beschlussfassung faktisch eine Tür für den dauerhaften Betrieb von „Schönefeld alt“ aufgestoßen wird, denn die  Befristung krankt an der gleichzeitig verfügten Verlängerungsoption!

Auch ist das Jahr 2023 heute schon Makulatur!

Belegt wird dies u.a. durch den mit großem Presseaufwand beworbenen Masterplan der Flughafengesellschaft. Danach soll eine Erhöhung der Passagierkapazität von 33 auf 43 Mio Passagiere erst mit  Fertigstellung des Terminals 2  für das Jahr 2025 erfolgen.

Die Schließung von Schönefeld alt kann also selbst planmäßig frühestens 2025 erfolgen!

Hinzu kommt, dass kein Mensch aktuell mit Gewissheit sagen kann, ob das Hauptterminal jemals fertig gestellt werden kann.

Jüngste Meldungen von systemischen Fehlern und  Erwägungen, den BER auch ohne Fertigstellung  des zentralen Fluggastterminals zu eröffnen, untermauern dieses.

Die FBI  sieht in der unbestimmten Formulierung der Befristungsverlängerung eine Möglichkeit, die gesetzlich verankerte Prüfung von Umwelteinflüssen (UVP) bei geplanten Erweiterungen des Flughafens über das planfestgestellte Ziel hinaus, absichtlich zu vermeiden.

Aus den vorgenannten Gründen gehen wir davon aus, dass die beim Bundesverwaltungsgericht eingereichte Klage, in welcher die  Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses in der Fassung der 26. Änderung  gefordert und hilfsweise  beantragt wird, die Verlängerungsoption zu streichen oder zumindest von ausdrücklichen Voraussetzungen abhängig zu machen, Erfolg haben wird.

Schon zu oft wurden Versprechungen und Zusagen durch Politik und Flughafengesellschaft gegenüber der Bevölkerung gebrochen, so dass es hier einer eindeutigen Regelung bedarf.

 —
Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI)
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