Europäische Luftfahrtstrategie + + Durchbruch oder Luftnummer?

Michael Cramer – Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament

PRESSEMITTEILUNG – Straßburg, 16. Februar 2017

Das Europäische Parlament hat an diesem Donnerstag über die europäische Luftfahrtstrategie abgestimmt. Die Grünen/EFA-Fraktion stimmte gegen den Vorschlag der Europäischen Kommission, weil er die Luftfahrtindustrie uneingeschränkt weiter stärkt, ohne zum Beispiel die Auswirkungen auf das Klima zu berücksichtigen, sagt Michael Cramer, Mitglied des Verkehrsausschusses für die Fraktion Grüne/EFA im Europäischen Parlament:

„Diese Strategie für Luftverkehr verdient ihren Namen nicht. Wir können keinen Vorschlag unterstützen, der blind auf Wachstum setzt, ohne die Kosten für Klima und Gesellschaft zu berücksichtigen. Die heutige Entscheidung gibt der EU-Kommission einen Freifahrtschein für die Förderung der Luftverkehrswirtschaft und ignoriert dabei weiterhin die erschütternden Auswirkungen auf die Umwelt.

Im Vergleich zu anderen, nachhaltigeren Verkehrsträgern profitiert der Luftverkehrssektor bereits heute von einem unfairen Wettbewerb. Im Gegensatz zum umweltfreundlichen Schienenverkehr, deren Kunden das alles bezahlen müssen, ist die klimaschädliche Luftfahrt von der Kerosin- und auf internationalen Verbindungen von der Mehrwertsteuer befreit. Fliegen wird künstlich billig gemacht – somit hat der Boom der Luftfahrt mit Marktwirtschaft nichts zu tun.

Auch deshalb braucht die EU dringend eine glaubwürdige Vision für den Luftverkehr, die dem Pariser Klima-Abkommen gerecht wird.“

Quelle: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A8-2017-0021+0+DOC+XML+V0//DE

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Newsletter von Michael Cramer Februar 2017 (Auszug)

2) Abstimmung: Eine Luftfahrtstrategie für Europa?

Die Kommission veröffentlichte im Jahr 2015 ihre Mitteilung „Eine Luftfahrtstrategie für Europa“ (COM (2015) 598). Die Kommunikation analysiert die neuen Herausforderungen, die sich für die Europäische Luftverkehrswirtschaft stellen, sowohl in Anbetracht der neu erfolgten Liberalisierung des Luftverkehrsbinnenmarkts als auch des stärker werdenden Konkurrenzdrucks durch Airlines aus Drittstaaten.

Wir Grüne finden es zwar prinzipiell richtig und wichtig, dass endlich eine moderne Strategie entwickelt wird, welche den Europäischen Markt vor unfairen Geschäftspraktiken und einem „race to the bottom“ bei Sozial- und Sicherheitsfragen schützt. Der vorliegende Bericht des Berichterstatters Pavel Telicka (ALDE / CZ) ist jedoch aus unserer Sicht nicht zu unterstützen. Denn im Mittelpunkt stehen eine weitere Liberalisierung des Marktes sowie der Wunsch nach Vergrößerungen und Erweiterungen der Flughafenkapazitäten, auch für Regionalflughäfen.

4) Stop the clock: ETS weiterhin ausgesetzt im internationalen Flugverkehr

Im November 2016 wurde klar, dass alle Bemühungen für ein globales Emissionshandelsgesetz für den Flugverkehr vergeblich waren. Die Verhandlungen scheiterten nicht zuletzt am Widerstand der USA und China. Nun zog die Europäische Kommission nach und schlug Anfang Februar vor, dass die sogenannte „stop-the-clock“-Ausnahmereglung in der EU unbefristet beibehalten werden sollte. Dabei sollte die Europäische Union gerade jetzt vorangehen und nach der Entscheidung über die Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens auch beim Luftverkehr Nägel mit Köpfen machen.

Wenn die EU beim internationalen Klimaschutz weiterhin Vorreiter sein möchte, müssen die Mitgliedstaaten alle internationalen Flüge aus der Europäischen Union und in die Europäische Union ab dem Jahr 2017 in den Europäischen Emissionshandel einbeziehen – so wie es auch ursprünglich vorgesehen war. Deshalb werde ich mich im Europäischen Parlament weiterhin für die Beibehaltung des EU-Emissionshandels in der Luftfahrt einsetzen und gegen den Kommissions-Vorschlag stimmen.

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Eine Antwort auf Europäische Luftfahrtstrategie + + Durchbruch oder Luftnummer?

  1. G. Franz sagt:

    Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

    nachfolgend möchten wir Ihnen unsere zusammenfassende Stellungnahme zum staff working document der Kommission (http://ec.europa.eu/environment/noise/pdf/staff_working_doc_refit_evaluation_environmental_noise.pdf) zur Evaluierung der Umgebungslärmrichtlinie übersenden:

    Die Aussagen des Arbeitsdokuments sind umweltpolitisch enttäuschend, da an der Konzeption ‑die ULR sei ausschließlich eine Rahmenvorschrift- festgehalten wird. Unangetastet soll das Recht der Mitgliedstaaten bleiben, die Zielvorgaben und Lärmminderungsmaßnahmen nach eigenem Ermessen zu formulieren. Nicht aufgegriffen wurde die Forderung, im Interesse eines gesundheitsverantworteten Lärmschutzes Immissionswerte und Lärmziele direkt und sektorübergreifend in die ULR aufzunehmen. Das Arbeitsdokument bestätigt sogar die verkehrssektorale Lärmbetrachtung, auch wenn diese bekanntermaßen eine Gesamtlärmbewertung verhindert. Überraschenderweise werden die Schwierigkeiten beim Vergleich von Lärmdaten des Schienen-, Straßen- und Flugverkehrs auf die verzögerte Umsetzung der ULR in den Mitgliedstaaten zurückgeführt. Das ist eine Fehleinschätzung, wie die Betriebsbeschränkungsverordnung zeigt. In dieser Verordnung der EU wird der Luftverkehrswirtschaft eine eigene Mess- und Beurteilungsmethodik zugestanden. Nicht kritisch hinterfragt wurde, warum der Nutzen von Lärmminderungsmaßnahmen an Flughäfen so eklatant vom Nutzen von Lärmminderungsmaßnahmen bei anderen Verkehrsträger abweicht. Für Deutschland ist dafür sicherlich der Grund maßgeblich, dass der Fluglärmschutz keine Immissionsrichtwerte und nur passive Lärmschutzmaßnahmen kennt. Passive Lärmschutzmaßnahmen dienen im Wesentlichen dem Wachstum des Luftverkehrs und weniger dem Immissionsschutz der Bürger. Erkannt wurde zwar, dass komplexe Kompetenzregelungen und Behördenhierachien in den einzelnen Mitgliedstaaten zu Umsetzungsproblemen geführt haben. Jedoch anstelle hierzu konkrete ULR-Regelungen anzuregen, sehen die Evaluierer nur das Potenzial für Vereinfachungen auf der Ebene der Mitgliedstaaten.
    Keiner der neun Punkte des Forderungskatalogs des Bündnis der Bürgerinitiativen (siehe Dateianhang) wurde in das Arbeitsdokument aufgenommen.

    Viele Grüße
    i.A. Gabriele Franz
    AG Vernetzung des Bündnis der Bürgerinitiativen http://www.flughafen-bi.de

    Die Bürgerinitiative Fluglärm Mainz-Laubenheim ist ein Arbeitskreis der Initiativen Fluglärm in Mainz und Rheinhessen und Mitglied des Bündnisses der Bürgerinitiativen im Rhein-Main-
    Gebiet.

    Stellungnahme zur Novellierung der Umgebungslärmrichtlinie
    Die Bürgerinitiativen sind der Auffassung, dass die geltende
    Umgebungslärmrichtlinie verbessert werden sollte. Sie sieht
    nachfolgenden Änderungs- und Ergänzungsbedarf:

    a) Streichung der Sonderberechnungs- und Sonderbe-
    urteilungsregelungen für Wirtschafts- und Verkehrssek-
    toren, insbesondere des Luftverkehrs, im Interesse eines
    effektiven und vorsorgeorientierten Lärmschutzes. Gefor-
    dert wird eine Gesamtlärmbeurteilung auf der Grundlage
    vereinheitlichter Lärmberechnungen und –bewertungen.

    b) Einführung von rechtlich bindenden Immissionsrichtwerten
    als Summenwerte aller Lärmquellen zum Schutz der
    menschlichen Gesundheit. Die Immissionsrichtwerte sind
    als Mindestwerte und mit der Verpflichtung zur dynami-
    schen Verbesserung festzulegen.
    Einführung einer Ermächtigung zur Anordnung von Lärm-
    schutzmaßnahmen für bestehende Projekte, falls die
    Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden und Eröff-
    nung einer Beschwerde- und Klagemöglichkeit für Betrof-
    fene bei Überschreitung von Immissionsrichtwerten.

    c) Einführung einer Pflicht zur regelmäßigen Verifizierung von
    berechneten Lärmprognosen durch Immissionsmessungen.

    d) Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit neuer oder
    erweiterter Projekte anhand einer Gesamtlärmbewertung,
    Comment on the Amendment of the Environmental Noise

    Directive The Citizens‘ Initiatives against aircraft noise located in the
    Rhine-Main region are of the opinion that the current
    Environmental Noise Directive should be improved. The
    initiatives see the need to amend and supplement the directive
    as follows:

    a) Deleting the existing special rules of calculation and
    evaluation for the economic and transport sectors, in
    particular the aviation sector, in the interest of an effective
    and prevention-oriented noise protection. The Citizens‘
    Initiatives call for an assessment of overall noise based on
    standardised noise calculations and evaluations.

    b) Introducing legally binding immission benchmarks to be
    overall values comprising all sources of noise in order to
    protect human health. The immission benchmarks shall be
    established as minimum values and shall include an
    obligation for dynamic improvement.
    Introducing an authorisation for ordering noise abatement
    measures with regard to existing projects if the immission
    benchmarks are not adhered to and creating the possibility
    for affected persons to launch a complaint or bring the
    matter before a court if immission benchmarks are
    exceeded.

    c) Introducing an obligation to regularly verify calculated noise
    forecasts by way of immission measurements.

    d) Assessing the possibility to grant a license for new or
    expanded projects on the basis of an assessment of the

    Die Bürgerinitiative Fluglärm Mainz-Laubenheim ist ein Arbeitskreis der Initiativen Fluglärm in Mainz und Rheinhessen und Mitglied des Bündnisses der Bürgerinitiativen im Rhein-Main-
    Gebiet. in die alle bestehenden Lärmquellen (gewerbliche und
    industrielle Anlagen sowie Straßen-, Bahn- und Luft-
    verkehr) zwingend einzubeziehen sind.

    e) Einfügung der Klarstellung, dass Lärmverteilungen und
    Verschiebungen von Lärm aus höher belasteten Gebieten
    in weniger oder bislang nicht belastete Gebiete als Lärm-
    minderungsmaßnahme unzulässig sind.
    f) Zwingende Ausweisung von ruhigen Gebieten in und in der
    Umgebung von Ballungsräumen, um einer großflächigen
    Verlärmung von Ballungsräumen und ihrer Umgebung
    durch Lärmverteilung entgegen zu wirken.
    g) Ergänzung durch die Klarstellung, dass sich Lärmkar-
    tierungen nur an den räumlichen Gegebenheiten orien-
    tieren und nicht willkürlich an Verwaltungsgrenzen enden
    dürfen. Einzufügen ist die Pflicht, dass benachbarte
    Gebietskörperschaften bei der Ausarbeitung der Lärm-
    kartierungen und der Aktionspläne über Verwaltungs- und
    Ländergrenzen zusammen arbeiten müssen.
    h) Die Definition des Ballungsraums ist für Metropol-Regionen
    zu erweitern. Stehen Ballungsräume in enger räumlicher
    Verbindung zueinander, darf eine Einzelbetrachtung der
    Ballungsräume bei der Anwendung der Umgebungslärm-
    richtlinie nicht zu unvertretbaren Brüchen der Lärmbe-
    wertung in den Rand- und Übergangsgebieten der einzel-
    nen Ballungsräume führen. Für benachbarte Ballungs-
    räume sind übergreifende Lärmkartierungen und Lärm-
    aktionspläne aufzustellen.
    overall noise which mandatorily includes all existing sources
    of noise (commercial and industrial sites, road traffic, railway
    and air traffic noise).

    e) Inserting a clear statement that distributing and shifting
    noise from highly affected areas to less affected areas for
    noise mitigation is prohibited.

    f) Introducing the mandatory assignment of quiet areas within
    and in the vicinity of agglomerations in order to avoid
    extensive noise pollution in and in the vicinity of
    agglomerations due to the distribution of noise.

    g) Supplementing the directive by clarifying that noise mapping
    must be strictly based on spatial conditions and may not
    voluntarily end at administrative borders. An obligation for
    neighbouring regional authorities to work together across
    administrative and federal state borders in the preparation of
    noise mapping and noise reduction plans should be added.

    h) Broadening the definition of agglomeration for metropolitan
    regions. If metropolitan regions are in close spacial
    proximity to each other, an individual analysis of such
    agglomerations when applying the Environmental Noise
    Directive must not lead to unjustifiable differences in the
    assessment of noise in the peripheral and transitional
    regions of the individual agglomerations. For neighbouring
    agglomerations, overlapping noise mapping and noise
    reduction plans should be established.

    gez.
    Gerd Schmidt

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