Pressemitteilung zur Anhörung BER-Sonderausschuss zu Schallschutzproblemen + + Medienecho zum Schallschutz von Frau Meier

Pressemitteilung

Heimlichtuerei im BER Sonderausschuss am 23.1.2017 verhindert

Öffentliche Anhörung von Bürgern mit Schallschutzproblemen beschlossen

Auf Antrag der FREIEN WÄHLER wurde schon im Februar des Jahres 2016 im BER Sonderausschuss des Brandenburger Landtages verabredet und beschlossen, dass man sich endlich mal nicht nur um die Betonprobleme am Flughafen BER kümmert, sondern um die 10.000enden ungelösten Schallschutzprobleme rund um den Flughafen.

Der Antrag der FREIEN WÄHLER wurde im Laufe des Jahres 2016 von der rot-roten Mehrheit verwässert. Am Ende wurde im Sonderausschuss BER beschlossen, eine Anhörung durchzuführen mit 6 exemplarischen Fällen, die stellvertretend für viele 1.000 andere Fälle stehen, um endlich mal den Abgeordneten von SPD und Linkspartei aufzuzeigen, was die wirklichen Probleme der Bürger beim Einbau des Schallschutzes in ihren Häusern rund um den BER sind.

Rot-Rot hatte daraufhin beschlossen, dass die Sitzung nichtöffentlich stattfindet und das mit Datenschutz für die Bürger begründet. In Wirklichkeit wollten sie verhindern, dass die Öffentlichkeit Kenntnis von den skandalösen Vorgängen beim BER Schallschutz erhält.

FREIE WÄHLER und GRÜNE haben schon damals dagegen protestiert, aber die CDU hat bei dieser Nichtöffentlichkeit mitgemacht. Am 23.1.2017 wurde von GRÜNEN und FREIE WÄHLER noch mal eine Initiative zur Herstellung der Öffentlichkeit gestartet. Weil nicht alle Abgeordnete von Rot-Rot da waren, kam es bei der Abstimmung im Ausschuss zu einem 5 zu 3  Ergebnis. 3 Stimmen für die Öffentlichkeit von GRÜNEN, FREIEN WÄHLERN und anderen. Die 5 Stimmen für die nichtöffentliche Sitzung waren die Stimmen der Abgeordneten von SPD und Linkspartei.

Da die Öffentlichkeit in Ausschutzsitzungen nach der Geschäftsordnung des Brandenburger Landtages nur mit 2/3 Mehrheit ausgeschlossen werden kann, musste am 23.1.2017 im Sonderausschuss BER die Öffentlichkeit hergestellt werden. Es hätte eines 6 zu 3 Abstimmungsergebnisses bedurft, um die Heimlichtuerei = Nichtöffentlichkeit durchzusetzen.

Was sieht man daran?

  1. Rot-Rot wollte die Öffentlichkeit bei der Anhörung zur Schallschutzproblematik weiterhin aussperren.
  1. Es wurden alle Betroffenen belehrt, dass sie, wenn sie es wünschen, Nichtöffentlichkeit wegen Datenschutz bekommen. Keiner der vom Schallschutz in eigenen Haus betroffenen Bürger wollte diese „Zwangsbeglückung mit Datenschutz“ auch nur ansatzweise, sondern ganz im Gegengenteil, die Betroffenen wollten, das ihre Fälle öffentlich werden, um das skandalöse Verhalten der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg beim Schallschutz öffentlich bekannt zu machen.

Lange Rede kurzer Sinn: Die Abgeordneten von Rot-Rot haben sich auch am 23.1.2017 im Sonderausschuss BER wieder mal als der verlängerte Arm und Erfüllungsgehilfe der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg erwiesen. Draußen bei den Bürgern geben die Abgeordneten von SPD und Linkspartei immer vor, dass sie sich für die Bürger einsetzen würden, aber in Wirklichkeit sind sie längst Teil des Systems von Vertuschung und Benachteiligung der Bürger rund um den Flughafen BER.

Die rot-rote Mehrheit im Landtag hätte es problemlos in der Hand dem Treiben der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg bei allen Fragen von Schallschutz und Entschädigungszahlungen für die Bürger im Zusammenhang mit Fluglärm ein Ende zu setzen.

Anhang: Schreiben der Vorsitzenden des Sonderausschusses BER, Frau Lieske (SPD) vom 22.11.2016 mit der Begründung der nichtöffentlichen Anhörung am 23.1.2017

Brief an Frau Lieske Vorsitzende des Sonderausschusses BER

Pressemitteilung – Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen – Freie Wählerng  Christoph Schulze, MdL, Bahnhofstraße 25, 15806 Zossen, Mail: bueroschulze@t-online.de, Telefon: 03377/ 30 26 75, Fax: 03377/ 30 05 90, Internet:www.cs.bvb-fw.de/

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Medienecho:

Leben zwischen Start- und Landebahn

Monika Meier kämpft um Lärmschutz an ihrem Haus / Flughafengesellschaft stuft ihr Wohnzimmer als Wintergarten ein

Märkische Oderzeitung  vom 25.01.2017 Von Andreas Wendt

Waltersdorf (MOZ) David gegen Goliath – so empfindet Monika Meier aus Waltersdorf (Dahme-Spreewald) den Kampf mit der Flughafengesell-
schaft um Schallschutz an ihrem Haus, das genau in der Mitte der  BER-Start-und Landebahnen liegt. Streitpunkt: Ist das Wohnzimmer ein Wohnzimmer –
oder ein Wintergarten?

Auf der Couch liegt das Fernglas, mit dem Monika Meier die Natur ganz nah in ihr Wohnzimmer holen kann: Die Rinder, die in einigen hundert Metern
entfernt weiden, hier, wo sich am Rande von Waltersdorf Fuchs und Hase „Gute Nacht“ sagen. Doch die Idylle trügt: Seit Monaten duelliert sich die 76-Jährige
mit der schier übermächtigen Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB).

Es geht um die Frage: Handelt es sich bei dem beheizten Zimmer, in dem die Rentnerin es sich gemütlich macht, um eine – wie sie behauptet – Wohnstube
oder um einen Wintergarten, für den es keinen Lärmschutz geben würde?

Das zuständige Bauordnungsamt im Landkreis sagt: Der Raum ist zum Wohnen geeignet, und hat dies auch schriftlich für die Flughafengesellschaft festgehalten.

Doch der FBB reicht das nicht, wie der Schallschutzbeauftragte Ralf Wagner am Montag im BER-Sonderausschuss des Landtages auf der Sitzung in
Blankenfelde-Mahlow sagte. „Wir hatten eine Fertigstellungsanzeige, aber keine Baugenehmigung vorgelegt bekommen“, rechtfertigt Wagner die
vorerst versagte Unterstützung für die Anwohnerin. „Außerdem“, ergänzt er, „ist dort nicht so gebaut worden wie beantragt“. Der Landkreis müsse eigentlich die Nutzung untersagen oder einen Rückbau fordern.

Die Landespolitiker im Ausschuss bringen solche Aussagen auf die Palme. „Die Flughafengesellschaft hat nicht darüber zu entscheiden, ob der Wintergarten so gebaut worden ist wie geplant“, erregt sich Rainer Genilke (CDU). Das sei allein Sache der Bauaufsicht – und die hatte sich nach Aussagen von Monika Meier Anfang 2015 den Anbau zu dritt angesehen.

Dass die Alarmglocken bei der Flughafengesellschaft schrillten, ist dem Antrag von Monika Meier auf Kostenerstattung geschuldet, in dem sie fälschli-
cherweise den umstrittenen Raum auf dem Grundriss mit „Wintergarten“ betitelte. Anfangs schien die FBB sich daran nicht zu stören: In einer ersten
Kostenerstattungsvereinbarung (KEV) gestand man der BER-Anwohnerin 33 490 Euro zu. Als Monika Meier gerade die Handwerker beauftragen
wollte, kam das Oberverwaltungsgericht (OVG) 2013 zu dem Urteil, dass der Schallschutz am BER nachgebessert werden muss. Mit dem überraschenden Ergebnis, dass Monika Meiers Unterlagen noch einmal geprüft und ihr nur noch 8762 Euro – ein Drittel der Summe – zugestanden wurden. Die FBB
erkannte plötzlich das Arbeitszimmer nicht mehr als Arbeitszimmer an, und in den Augen der Flughafenjuristen war der gut 20 Jahre alte, seitlich und vorn verglaste, beheizbare Anbau an das Wohnzimmer auf einmal ein Wintergarten.

„Aber es handelt sich einfach nur um das alte Wohnzimmer, das erweitert worden ist“, springt Christine Dorn ihr zur Seite. Sie ist Vorstandsvorsitzende des Bürgervereins Brandenburg-Berlin (BVBB), der sich den Kampf gegen Billigschallschutz am BER auf die Fahnen geschrieben hat. Fälle wie Monika Meier kennt die Vereins-Chefin zur Genüge. „Angebliche Wintergärten, die in Wirklichkeit Wohnräume sind, angeblich zu kleine Zimmer und zu niedrige Raumhöhen sind die Punkte, mit denen die Betroffenen wegen abgewiesener Kostenerstattung zu uns kommen“, zählt sie auf. Küchen, die kleiner
als zehn Quadratmeter sind, seien aus Sicht der Flughafengesellschaft nicht schutzbedürftig, weil einem Schreiben der FBB vom März 2015 zufolge kleine
Küchen nicht im Einklang mit gesunden Wohnverhältnissen und ausreichend Bewegungsraum stünden.

Ihr krassestes Beispiel für die Widersprüche in der Bewertung von Schallschutzmaßnahmen kommt aus einer Reihenhaussiedlung. „Alles der gleiche
Haustyp. Gleiche Maße, gleiche Raumaufteilung“, erzählt sie. Dennoch habe die Flughafengesellschaft den Anspruch auf Schallschutz manchen gewährt,
anderen nicht. Erst als Christine Dorn den Fall öffentlich machte, ruderte die Flughafengesellschaft zurück und gewährte allen den gleichen Schutz.

Monika Meier hat nun zumindest die Zusage, dass ihre Unterlagen bis Ende des Monats erneut geprüft werden. Fällt das Urteil negativ aus, wird es mit BER-Start laut. Was an Lärm auf sie zukommt, hat sie schon 2015 erleben müssen, als während Sanierungsarbeiten an der Nordbahn die neue Südbahn für ein halbes Jahr in Betrieb genommen worden ist. (Mit Adleraugen)

Quelle: http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1547228
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In der Rolle des Bittstellers

(MOZ) Vollmundig rühmen sich die Gesellschafter des Flughafens mit den weltweit höchsten Anforderungen an den Schallschutz für die Anwohner des BER und begründen über die Bundesregierung gegenüber der EU ihre Forderung nach Beihilfen auch mit zusätzlichen Kosten zur Verbesserung des Schallschutzes. Immerhin stehen mehr als 700 Millionen Euro für die über 14 000 betroffenen Haushalte im Tag- und Nachtschutzgebiet auf Abruf bereit.

Dass es aber gar nicht so leicht ist, Geld für sich zu beanspruchen, zeigen sechs exemplarische Fälle, die am Montag im BER-Sonderausschuss des Landtags detailliert vorgestellt worden sind. In einer Sitzung, die eigentlich hinter verschlossenen Türen stattfinden sollte, angeblich aus Gründen des Datenschutzes.

Die letztlich doch öffentlich gemachten Beispiele erwecken den Eindruck, als würde die Flughafengesellschaft den juristischen Leitspruch „Im Zweifel zugunsten des Angeklagten“ nicht adäquat auf die BER-Anwohner anwenden. Die Folge sind Auseinandersetzungen, bei denen die Betroffenen in die Rolle des Bittstellers gedrängt werden. Das sind denkbar schlechte Voraussetzungen für eine gute Nachbarschaft.

Quelle: http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1547063
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Eine Antwort auf Pressemitteilung zur Anhörung BER-Sonderausschuss zu Schallschutzproblemen + + Medienecho zum Schallschutz von Frau Meier

  1. C. Dorn sagt:

    An der Stelle, wo am Montag im Sonderausschuss BER der Leiter der Abteilung Schallschutz der FBB, Herr Wagner äußerte, eine Bauabnahme, Nutzungsfreigabe und Wohnnutzungsbestätigung von der Bauaufsichtsbehörde reiche der FBB nicht aus, um einen Schallschutzanspruch positiv prüfen zu können;
    die FBB müsse anhand der vollständigen Baugenehmigungsunterlagen die Übereinstimmung des Bauwerks mit der Baugenehmigung prüfen, da bei Abweichungen kein Schutzanspruch bestünde:
    genaugenommen müsse die Bauaufsicht des Landkreises die Nutzung untersagen oder den Abriss verfügen – an der Stelle hatten es die Abgeordneten dann kapiert, dass die FBB sich völlig unzulässig als „Ober-Bauaufsicht“ aufspielt und die Bürger um ihre Schutzansprüche aus dem Planfeststellungsbeschluss zu prellen versucht.
    Ich freue mich, dass es einem Journalisten ein Artikel wert war, der das m.E. auch gut herüberbringt.

    Und dieser Artikel ist Bestandteil der Landtags-Presseschau vom 25.01.2017 geworden.

    VG
    Christine Dorn

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