Europäische Kommission – Pressemitteilung
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt öffentliches Investitionspaket für Fertigstellung des Flughafens Berlin Brandenburg
Brüssel, 3. August 2016
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass ein deutsches Investitionspaket für die Fertigstellung des Flughafens Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Investitionen erfolgen zu Marktbedingungen und stellen daher keine staatlichen Beihilfen für den Flughafenbetreiber FBB dar.
Im Januar 2016 hat Deutschland einen Kredit von 1,1 Mrd. EUR und eine Garantie für zusätzliche Kredite von bis zu 1,1 Mrd. EUR, die die öffentlichen Gesellschafter dem Unternehmen Flughafen Berlin Brandenburg (FBB) als Entwickler und künftigem Betreiber des Flughafens gewähren wollen, bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die durch die Gesellschafterbürgschaft abgedeckte Finanzierung soll von Geschäftsbanken bereitgestellt werden. Ein Teil der Investition ist für die Lösung technischer Probleme (z. B. mit dem Brandschutzsystem) und für die Verbesserung des Schallschutzes bestimmt. Die übrigen Mittel werden für den Kapazitätsausbau verwendet, da das Verkehrsaufkommen stärker steigen wird, als in den Prognosen für das ursprüngliche Projekt angenommen.
Maßnahmen öffentlicher Stellen zugunsten von Unternehmen können als beihilfefrei erachtet werden, wenn sie zu Bedingungen durchgeführt werden, die für einen marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgeber annehmbar wären (Kriterium des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers). Die Kommission erstellte daher eine detaillierte wirtschaftliche Analyse, bei der sie zunächst die langfristigen Geschäftspläne der FBB und Marktprognosen prüfte. Anschließend verglich sie das geplante Investitionsvorhaben mit verschiedenen anderen Szenarien. Der Vergleich ergab, dass die Erweiterung und Fertigstellung des Flughafens die rentabelste Option ist, zumal in unabhängigen Marktanalysen ein kontinuierlicher Anstieg des Fluggastaufkommens prognostiziert wird. Im Rahmen eines Stresstests untersuchte die Kommission ferner, ob das Investitionsszenario auch bei Eintritt verschiedener Risiken (z. B. einer weiteren Verzögerung der Flughafeneröffnung oder höheren Kosten) tragfähig wäre. Dieser Test ergab, dass die Investition selbst im Worst Case rentabel bliebe.
Die Kommission gelangte daher zu dem Ergebnis, dass ein privater Kapitalgeber, der an einer langfristig rentablen Investition interessiert ist, bereit gewesen wäre, das gleiche Finanzierungspaket zu vergleichbaren Konditionen bereitzustellen, um die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Flughafens sicherzustellen. Die Konditionen der Gesellschafterbürgschaft sind ebenfalls marktüblich und verschaffen dem Flughafenbetreiber deshalb keinen ungerechtfertigten Vorteil.
Hintergrund
Berlin hatte aus historischen Gründen ursprünglich 3 Flughäfen: Tegel und Schönefeld, die weiterhin in Betrieb sind, und Tempelhof, der 2008 geschlossen wurde. Tegel und Schönefeld werden von der FBB betrieben. Der neue Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ wird von der FBB entwickelt und auch von dieser Gesellschaft betrieben werden. Sobald der neue Flughafen den Betrieb aufnimmt, soll der Flughafen Tegel geschlossen werden.
Die FBB steht im Eigentum der Länder Berlin und Brandenburg (jeweils 37 % der Anteile) sowie der Bundesrepublik Deutschland (26 % der Anteile). Mitte der 1990er Jahre beschlossen diese öffentlichen Anteilseigner, für Berlin und sein Umland einen einzigen Flughafen (Single-Flughafen) zu bauen. Das Flughafenprojekt umfasst einen Teil des Geländes des Flughafens Schönefeld.
Als die Kommission 2009 die öffentliche Finanzierung des Projekts untersuchte, stellte sie fest, dass ein Single-Flughafen an diesem Standort positive Auswirkungen auf die gesamte Region hätte und insbesondere den Zugang zur Region Berlin-Brandenburg verbessern und diese für Investitionen attraktiver machen würde.
Im Jahr 2006 wurde mit dem Bau des Flughafens Berlin Brandenburg begonnen. Die Eröffnung des Flughafens war zunächst für 2011 geplant, wurde aber vor allem wegen technischer Probleme mehrmals verschoben.
Vor diesem Hintergrund erließ die Kommission 2009 eine Entscheidung zur Genehmigung staatlicher Beihilfen in Form einer Umwandlung von Forderungen in Beteiligungskapital (224 Mio. EUR), einer Kapitalzuführung (430 Mio. EUR) und einer staatlichen Garantie (2,4 Mrd. EUR). Im Jahr 2012 stellte die Kommission fest, dass eine weitere Kapitalzuführung von 1,2 Mrd. EUR seitens der FBB-Gesellschafter zu marktüblichen Bedingungen erfolgte und somit beihilfefrei war.
Staatliche Finanzierungen für Unternehmen mit wirtschaftlichen Tätigkeiten wie dem Bau oder Betrieb von Flughäfen können als beihilfefrei erachtet werden, wenn ein privater Kapitalgeber unter vergleichbaren Umständen zu marktüblichen Konditionen ebenso gehandelt hätte. Ist dies der Fall, verschafft die öffentliche Maßnahme dem Unternehmen keinen ungerechtfertigten wirtschaftlichen Vorteil, der den Wettbewerb verfälschen würde.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.41342 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.
Quelle: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2712_de.htm _______________________________________________________________________________Von Kommission bestätigt – EU genehmigt Milliarden-Kredit für BER
03.08.16 | 14:23 UhrInoffiziell war bereits vor knapp zwei Monaten klar: Der BER soll weitere Kredite in Höhe von 2,2 Milliarden Euro aufnehmen können. Das hat die EU-Kommission jetzt bestätigt – nach einer monatelangen Hängepartie.
Die EU-Kommission hat einen weiteren milliardenschweren Kredit für den Flughafen BER genehmigt.
Der im Januar angemeldete Kredit in Höhe von 1,1 Milliarden Euro sowie eine Bürgschaft für zusätzliche Kredite von bis zu 1,1 Milliarden Euro stünden mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Die Investitionen erfolgten zu Marktbedingungen und stellten daher keine staatlichen Beihilfen für den Flughafenbetreiber FBB dar.
Die Hälfte der insgesamt 2,2 Milliarden Euro werden von den Gesellschaftern Bund, Berlin und Brandenburg als Darlehen gewährt. Die andere Hälfte wird von einem Konsortium von sieben Banken unter Führung der Norddeutschen Landesbank als Kredite zu Verfügung gestellt. Dafür bürgen die Gesellschafter in voller Höhe.
Zusage eigentlich schon Herbst 2015 erwartet
Die Eigentümer der Flughafengesellschaft – Berlin, Brandenburg und der Bund – waren bereits Ende Juni darüber informiert worden, dass die EU nicht plane ein Veto gegen die Kredite einzulegen. Die Kommission hat diesen Plan nun offiziell bestätigt. Die Zusage für das Geld war ursprünglich bereits im Herbst 2015 erwartet worden.
Nach Angaben der EU-Kommission ist ein Teil des Geldes für die Lösung technischer Probleme mit dem Brandschutzsystem und für die Verbesserung des Schallschutzes vorgesehen. Zudem solle in den Ausbau der Kapazität investiert werden, da das Verkehrsaufkommen stärker steigen wird als in den Prognosen für das ursprüngliche Projekt angenommen.
Politiker froh über Zusage aus Brüssel
Damit sei die Finanzierung der Flughafengesellschaft gesichert, sagte deren Geschäftsführerin Heike Fölster. „Wir haben jetzt Klarheit und können mit der neuen Finanzierungsstruktur für die Fertigstellung des Flughafens BER und den mittelfristigen Ausbau des Hauptstadtflughafens sorgen.“
Brandenburgs Finanzminister Christian Görke (Linke) zeigte sich erfreut über die Zusage aus Brüssel. „Jetzt sind alle Wege frei, um die Mittel zur Fertigstellung und Inbetriebnahme des Flughafens in Schönefeld fließen zu lassen“, sagte er. Allerdings hatten die Gesellschafter bereits im Juli beschlossen, die ersten Millionen notfalls auch vor der Genehmigung der EU-Kommission fließen zu lassen. Denn Flughafenchef Karsten Mühlenfeld hatte Anfang Juni erklärt, das Geld für den Weiterbau reiche nur noch bis Mitte August.
Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen sagte, die Sicherheit für die Finanzierung sei Voraussetzung für die zügige Fertigstellung des BER. „Berlin hat sich dafür verwandt, dass die Finanzierung soweit wie möglich mittels Darlehen stattfindet“, sagte der Senator. „Nach Inbetriebnahme zahlt der Flughafen diese schrittweise zurück.“
Der Flughafenbau war ursprünglich mit 2,5 Milliarden Euro veranschlagt worden. Die Kosten sind inzwischen auf 6,6 Milliarden Euro gestiegen.
Geld reicht bis Mitte 2018
Bezahlt wird die eine Hälfte der neuen 2,2 Milliarden Euro von den drei Eigentümern – Bund, Berlin, Brandenburg – des Flughafens. Sie gewähren der Flughafengesellschaft einen weiteren Kredit in Höhe von insgesamt 1,1 Milliarden Euro.
Die andere Hälfte seien Kredite von Banken, für die die öffentliche Hand bürgt. Mit einer BER-Eröffnung wird aktuell 2017 gerechnet. Trotz Rückständen – etwa beim Brandschutz – hatten der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, und Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (beide SPD) das Ziel bekräftigt, den BER Ende 2017 in Betrieb zu nehmen.
Quelle: http://www.rbb-online.de/politik/Flughafen-BER/BER-Aktuelles/akteure_aktuell/2016/07/eu-billigt-kredit-fuer-flughafen-ber.html