Unerhört
Bewusste Täuschung der Bürger durch Landtagsabgeordnete der SPD
[Es geht um Leben und Gesundheit]
Bei der Problematik des Schallschutzes geht es um das Leben und die Gesundheit von rund 40.000 direkt Betroffenen in mehr als 25.000 Haushalten rund um den Flughafen, die ein Anrecht auf Schallschutz haben. Die Landesverfassung stellt die Gesundheit der Bürger unter einen besonderen Schutz. Seit dem Planfeststellungsbeschluss 2004 haben die Landesregierung und die Flughafengesellschaft und die Gesellschafter drei massive Niederlagen vor Gericht hinnehmen müssen, die den Schallschutz betreffen.
Zuerst hat das Bundesverwaltungsgericht das gesamte Schallschutzprogramm aus dem Planfeststellungsbeschluss, mit Urteil vom 16. März 2006, gekippt und kassiert.
Dann gab es das zweite „Klatsche“-Urteil für die Landesregierung, nämlich den OVG-Beschluss von 15.06.2012 und das OVG-Urteil von 25.4.2013 zum Schallschutzniveau von 0 x 55 dbA. Auch aus diesem Urteil und dieser Niederlage hat die Landesregierung leider nichts gelernt und die Flughafengesellschaft weiter rumwursteln lassen.
[Erneute juristische Niederlage der FBB und der Landesregierung]
Am 03. Mai 2016 hat nun die Flughafengesellschaft und damit auch die Landesregierung die dritte RiesenNiederlage kassiert, nämlich das OVG-Urteil zum Schallschutzprogramm im Hinblick auf die Schalldämmlüfter mit dem sie gegen ihre jahrelange bisherige Praxis dazu verurteilt wurde, vor Einbau von Lüftern zwingend immer auch ein Be- und Entlüftungskonzept erarbeiten und umsetzen zu lassen.
„Traurig ist dabei, dass all diese Erfolge für einen guten Schallschutz der Bürger in allen Fällen von eben diesen Bürgern über ihre Bürgerinitiativen mühsam eingeklagt werden mussten. Und dies obwohl bei der Umsetzung des planfestgestellten Schallschutzes die Landesregierung in der Pflicht wäre dies aktiv zu betreiben und sicher zu stellen.“, so Christoph Schultze für BVB/Freie Wähler.
Im Jahr 2012 hatte die Koalition aus SPD und Linkspartei immerhin einen Antrag zum Thema Schallschutz (Drs. 5/4911) im Landtag auf Initiative von Frau Wehlan eingebracht und verabschiedet. Darin heißt es unter anderem „Dies beinhaltet den Einbau von Lüftern mit Wärmerückgewinnung und kontrollierter Ablüftung, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.“ Leider hatte der entsprechende Landtagsbeschluss vom 22. März 2012 keinerlei Folgen für die jetzt erneut als rechtswidrig gegeißelte Praxis der FBB GmbH. „Also nur ein reiner „Schaufensterbeschluss“! Rund vier Jahre lang wurde also der Betrug der schwerstbetroffenen Bürger durch die Landesregierung und die sie stützenden Landtagsabgeordneten von SPD und Linkspartei gedeckt und wissentlich in Kauf genommen!“, so Christoph Schultze dazu.
[BER-Schallschutz rechtsfehlerhaft]
Damit ist fast jede bisherig erstellte Anspruchsermittlung (ASE) der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH sowohl im Tag- und im Nachtschutzgebiet als auch bei Ausgleichsentschädigungen rechtsfehlerhaft und muss zeitnah nachgebessert oder gar neu erstellt werden. „Also nix mit 82% Zielerreichung beim Thema Schall Schutz liebe FBB GmbH. Alles wieder auf zurück auf 0. Neustart erforderlich!“, so Christoph Schultze dazu.
„Wir werden sehr genau beobachten, wie der Flughafen, der nach eigenen Angaben bereits 82 Prozent der bei ihm beantragten Anspruchsermittlungen (ASE) heraus geschickt hat, seine jahrelangen Versäumnisse nach- und aufarbeiten wird und ob er wenigstens diese Voraussetzungen für eine Eröffnung bewerkstelligen kann.“, so Christoph Schulze.
[Forderung nach Transparenz]
Die einzig sinnvolle Konsequenz dieses Versagens und dieser Unfähigkeit und Unwilligkeit auf ganzer Linie kann es nur sein das Thema Schallschutz der FBB GmbH endlich wegzunehmen und einer dafür kompetente Behörde des Landes zu übertragen. Dann bekämen die Bürger auch richtige Bescheide, wie in einem Rechtsstaat üblich und hätten auch eine Möglichkeit Widerspruch einzulegen!
„Die Abgeordneten von SPD, Linkspartei und CDU im Landtag Brandenburg täuschen hier die Menschen vor Ort ganz bewusst, indem sie ihnen hier versprechen ihnen zu helfen und ihre Probleme ernst zu nehmen um kurze Zeit später im Landtag gegen alles zu stimmen, was den Schallschutz und damit die Lage der Schwerstbetroffenen vor Ort wirklich verbessern könnte. Sie gehen dabei offensichtlich davon aus, dass die Bürger ihr Abstimmungsverhalten im Landtag ohnehin nicht mitbekommen! Deshalb muss das transparent und öffentlich gemacht werden.“, so Christoph Schulze.
Die Behauptung, dass es gar nicht ginge dem Flughafen die Zuständigkeit für den Schallschutz wegzunehmen, weil dies im Planfeststellungsbeschluss so festgelegt sei, ist dabei natürlich nur eine peinliche Ausrede. Der Planfeststellungsbeschluss ist auf Betreiben der FBB GmbH bereits 33 Mal erheblich geändert worden. Demnach geht das ganz einfach – wenn der Wille da wäre den Menschen ihren grundgesetzlich garantierten Gesundheitsschutz auch zu gewähren! Zudem geht es an anderen Flughäfen auch anders – nämlich über reguläre Behörden (Regierungspräsidium Darmstadt für Frankfurt/Main).
[Schallschutz wird heruntergerechnet]
750 Mio. Euro sind einmal für den Schallschutz eingeplant worden und sind auch an die FBB GmbH geflossen. Damals wurde im Rahmen des ersten Eu-Notifizierungsverfahrens von einem namenhaften Ingenieurbüro im Auftrag der Gesellschafter mit einem durchschnittlichen Finanzvolumen für den Schallschutz von 65.000 Euro je Gebäude kalkuliert. In der Realität liegen die Beträge deutlich niedriger. Der größere Teil davon wurde in den letzten gut vier Jahren offenbar auf Kosten der Schwerstbetroffenen und ihrer Gesundheit für die laufenden Baustellenkosten verbraten, damit die Investitionsruine BER noch ein wenig Länger auf Kosten von allen Steuerzahlern betrieben werden kann.
„Interessant wäre noch zu erfahren, was die EU zu diesem „Zurück auf Start“ des Schallschutzprogramms der FBB und zur Verwendung der vormals bewilligten Mittel sagt, denn sie muss ja immer noch über die Bewilligung weitere Steuermilliarden zur Weiterfinanzierung und zum Weiterbau des Investitionsruine BER entscheiden.“, so Christoph Schulze für BVB/Freie Wähler.
Quelle: PM von MdL C.Schulze
Christoph SchulzeZossen, den 10.06.2016
Mitglied des Landtages Brandenburg
Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen – Freie Wähler
Bahnhofstraße 25, 15806 Zossen