EuGH stärkt die Klagerechte von Umweltverbänden + + Beweislast bei Fehlern in der Umweltverträglichkeitsprüfung trägt nun die Behörde

EuGH rüffelt Deutschland

Bei Großprojekten wie dem Ausbau des Frankfurter Flughafen hatten Umweltschützer bisher nur eingeschränkte Klagerechte.
Der Europäische Gerichtshof stärkt die Klagerechte von Umweltverbänden bei großen Bauvorhaben. Aktivisten sehen in der Entscheidung ein starkes Signal für den Kampf gegen Großprojekte.

Die Aussichten von deutschen Umweltverbänden, übermäßige Umweltschäden durch große Bauvorhaben zu verhindern, sind gestiegen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat ihre Klagemöglichkeiten erweitert. Er folgte in seinem Urteil vom Donnerstag weitgehend den Argumenten der EU-Kommission, die ein Verfahren gegen Deutschland angestrengt hatte.

Die Bundesregierung muss nun das Verbandsklagerecht zu Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) in mehreren Punkten nachbessern. Bei Großprojekten wie Autobahnen, Flughäfen oder Industrieanlagen sind EU-weit solche Prüfungen vorgeschrieben. Dabei wird untersucht, wie groß die Auswirkungen auf Anwohner und Umwelt, zum Beispiel Naturschutzgebiete oder Gewässer, sind und ob die Umweltvorschriften eingehalten werden. Bereits in einem Urteil von 2011 hatte der EuGH moniert, dass Umweltverbände die Ergebnisse einer UVP nicht gerichtlich überprüfen lassen konnten. Daraufhin wurde ein Klagerecht für anerkannte Verbände wie BUND oder Nabu geschaffen. Der EU Kommission reichten diese Änderungen nicht aus.

Bisher konnten klagende Verbände vor Gericht nur solche Erkenntnisse geltend machen, die sie bereits im Verwaltungsverfahren für das jeweilige Großprojekt vorgebracht hatten. Das wird nun geändert. Künftig müssen die Gerichte auch neue Erkenntnisse berücksichtigen. Weitere Neuerung: Bislang mussten bei Fehlern in der Umweltverträglichkeitsprüfung die Kläger nachweisen, dass das UVP-Ergebnis ohne diesen Fehler anders ausgefallen wäre. Nun liegt die Beweislast bei den Behörden.
„Höhere Erfolgsaussichten, Projekte zu stoppen“

Die Umweltverbände sehen sich durch das Urteil bestätigt. „Unsere Erfolgsaussichten sind deutlich gestiegen, Projekte zu stoppen, bei denen die umwelt- und naturschutzrechlichen Belange nicht korrekt berücksichtigt wurden“, sagte BUND-Experte Magnus Wessel der FR. Das Urteil setze ein klares Signal, dass auch sonstige Versuche des deutschen Gesetzgebers, den Erfolg von Umweltklagen – etwa durch Einschränkung der gerichtlichen Überprüfung von Entscheidungen – zu erschweren, nicht mit EU-Recht konform seien.

Als ein Beispiel für Probleme bei der UVP-Überprüfung gilt das Verfahren gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte 2009 die Klage des BUND abgewiesen, unter anderem mit der Begründung, die Angaben zum Vogelschlag in den angrenzenden Vogelschutzgebieten seien nicht früh genug eingeführt worden. Der damals beteiligte Frankfurter Anwalt Dirk Teßmer glaubt: „Hätte es die EuGH-Entscheidung damals schon gegeben, hätte die Klage des BUND meiner Meinung nach Erfolg haben müssen.“

Das Bundesumweltministerium sieht in dem Urteil „eine Aufforderung an die Planer, bei großen Bauvorhaben von Anfang an die Beteiligung der betroffenen Bürger zu suchen und die Belange der Umwelt zu berücksichtigen“. Die Bundesregierung werde den geforderten Änderungen beim Verbandsklagerecht Rechnung tragen. Az: C-137/14

Quelle: http://www.fr-online.de/politik/klagerechte—eugh-rueffelt-deutschland,1472596,32173076.html

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