+ Volksinitiative geschafft, nun soll das Volksbegehren angegangen werden + +

Antrag beim Landeswahlleiter eingereicht – Initiative will Volksbegehren gegen dritte BER-Startbahn

Weder ist sie geplant, noch ist sie von der rot-roten Landesregierung gewollt: Eine dritte Startbahn am BER. Doch eine Initiative aus Umlandgemeinden des BER will, dass die Landesregierung verbindlich ausschließt, dass eine dritte Startbahn kommt. Weil der Landtag das bislang ablehnt, reichte die Initiative jetzt einen Antrag auf ein Volksbegehren ein.

Die Schutzgemeinschaft der Umlandgemeinden des Flughafens Schönefeld hat am Freitag einen Antrag auf ein Volksbegehren gegen eine dritte Startbahn am BER eingereicht. Die Initiatoren wollen damit erreichen, dass die Landesregierung den Bau einer weiteren Startbahn rechtsverbindlich untersagt.

Eine dritte Startbahn ist gegenwärtig nicht geplant, war aber vom früheren Flughafenchef Mehdorn und von Fluggesellschaften gefordert worden. Sie argumentierten damit, dass der BER in absehbarer Zeit seine Kapazitätsgrenze erreicht haben werde. Die rot-rote Landesregierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag gegen eine dritte Startbahn ausgesprochen, das Parlament hatte zuletzt 2012 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die Umlandgemeinden misstrauen dieser politischen Willensbekundung jedoch – und verweisen auf ihre bisherigen Erfahrungen mit dem Landtag.

„Skandalöse Lügerei in Teilen der Politik“
Denn nach ihrer erfolgreichen Volksinitiative hatte sich der Landtag bereits im Mai mit dem Ansinnen der Umlandgemeinden auseinander gesetzt. Die rot-rote Regierungsfraktion betonte in der Debatte, sie unterstütze die Forderung der Initiative. Der vorgeschlagene Weg, den Planungstaatsvertrag mit Berlin zu kündigen, lehnte rot-rot jedoch ab. Die Landesregierung könne nicht per Gesetz auf eine Ablehnung festgelegt werden, bevor überhaupt eine dritte Startbahn beantragt wurde, begründete der SPD-Abgeordnete Bischoff damals.
„Es ist schon skandalös, wie groß die Lügerei in Teilen der Politik ausgeprägt ist. Wie können Landtagsabgeordnete aktiv mit uns Unterschriften sammeln, um dann bei der entscheidenden Abstimmung im Landtag dagegen zu stimmen?“ empört sich Markus Sprißler, einer der Initiatoren, in einer Pressemitteilung.

Initiative hat sechs Monate Zeit, Unterschriften zu sammeln
„Wenn der Landtag wirklich unsere Ziele teilt, dann hat er jetzt ja ein halbes Jahr Zeit, sich Wege zu überlegen, wie er unser Ansinnen umsetzen kann,“ ergänzt Sprecher Peter Kreilinger auf Anfrage von rbb online. Innerhalb dieses Zeitraums müssten die Initiatoren die benötigten 80.000 gültigen Unterschriften sammeln. „Ich rechne damit, dass wir das schaffen“, so Kreilinger. Zunächst muss jedoch der Landeswahlleiter den Antrag prüfen und genehmigen.

Falls die Umlandgemeinden Erfolg haben, wäre es erst das zweite erfolgreiche Volksbegehren in der Geschichte Brandenburgs. Einzig das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am BER hatte bislang Erfolg. Ein Grund dafür: Die Hürden sind höher als in Berlin. Wahlberechtigte Bürger können ihre Unterschrift, anders als in Berlin, nur vor Ort auf dem Amt abgeben und müssen sich dabei ausweisen. In Berlin können die Unterschriften für ein Volksbegehren hingegen auf der Straße gesammelt werden. Eine Lockerung dieser strengen Vorschriften lehnte der Landtag im März ab.

Quelle: http://www.rbb-online.de/politik/Flughafen-BER/BER-Aktuelles/fluglaerm/Initiative-Volksbegehren-BER-Startbahn.html

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