Bundesverfassungsgericht entschied mit Urteil vom 5.11.2014, dass die Luftverkehrssteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist

Die Grundrechte der Luftverkehrsunternehmen oder der Passagiere sind nicht verletzt. Die Richter wiesen damit eine Klage von Rheinland-Pfalz ab.

Video: https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-37705.html

Weiter Informationen und Kommentare erhalten Sie hier: http://www.flk-frankfurt.de/seite/de/fluglaerm/01041/-/BVerfG:_Luftverkehrssteuer_ist_verfassungsgemaess.html

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