Presseinfo

Fehlerhafte Informationen in der Anhörung zur Volksinitiative „Nachtflugverbot“ am 12.03.2014

Senatskanzleichef Böhning und Staatssekretär Gaebler unterschlagen zweistelligen Millionenbetrag

Der Chef der Senatskanzlei, Björn Böhning, und Staatssekretär Gaebler haben während der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr im Abgeordnetenhaus von Berlin am 12.03.2014 die Anwesenden falsch informiert.
Dies ergab jetzt eine Auswertung der Anhörung zur Volksinitiative Nachtflugverbot durch die Friedrichshagener Bürgerinitiative.

Senatskanzleichef Böhning führte in der o.g. Sitzung zu den wirtschaftlichen Konsequenzen eines erweiterten Nachtflugverbots im Zusammenhang mit den
erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen folgendes aus:
„Insofern würde sich diesbezüglich keinerlei Auswirkung ergeben und das ist natürlich wichtig zu wissen für alle diejenigen, die in der Stadt vielleicht rumlaufen und denken naja, dann reduzieren sich auch die Kosten für den BER. Das ist mitnichten der Fall und insofern sehen wir auch keine Begründung in diesem Bereich handhabbar zu werden.“

Ähnlich argumentierte Staatssekretär Gaebler:
„Und deshalb ist ein längerer Nachtfluglärmschutz an dieser Stelle unerheblich, weil der Taglärmschutz ist das Teure. Den mache ich ja schon, den muss ich ja machen. Man könnte sogar sagen, wenn noch mehr Flieger in die Tagstunden verschoben werden, wird der Schutz noch aufwendiger. Gegebenenfalls, weil dann Lärmwerte übertroffen sind. So will ich es jetzt nicht zuspitzen, nur es ist tatsächlich so, dass hier eben der Taglärmschutz höher ist als der Nachtschutz und deshalb dieser Effekt nicht eintritt, den man normalerweise erwarten würde. Ja, deshalb betone ich es jetzt noch mal.“

Die Vertrauensleute der Volksinitiative zeigen sich darüber empört, dass die Staatssekretäre Böhning und Gaebler offenbar mit der Faktenlage beim Flughafen BER und den Schutzzielen des Schallschutzes nicht vertraut sind.

Ralf Müller, einer der Vertrauenspersonen der Volksinitiative und Mitglied im Sprecherrat der Friedrichshagener Bürgerinitiative, stellt hiermit klar:
„Noch nicht einmal dort, wo sich Tagschutz- und Nachtschutzgebiet überlagern, sind die in der Anhörung vor dem Verkehrsausschuss getätigten Aussagen der Staatssekretäre Böhning und Gaebler so richtig. Der Tagschutz ist bei geschlossenem Fenster zu gewährleisten und hängt alleine von der Lautstärke der Flieger und nicht von deren Anzahl ab.

Das Nachtschutzkriterium ist hingegen bei gekipptem, also geöffnetem Fenster, zu untersuchen. Beide Kriterien sind unabhängig voneinander zu prüfen und zu erfüllen. Ein in der Nacht geöffnetes Schallschutzfenster funktioniert nicht, es muss also geschlossen bleiben und durch ein Lüftungsgerät ergänzt werden. Dies ist nach Angaben der FBB bei ca. 14.000 Wohneinheiten im Überlagerungs¬bereich aus Tag- und Nachtschutzgebiet der Fall.

Bei zusätzlich ca. 11.500 Wohneinheiten, die ausschließlich im Nachtschutzgebiet liegen, ist alleine das Kriterium des geöffneten Fensters, also ersatzweise ein geschlossenes Fenster mit gesondertem Zuluftgerät, zu erfüllen. Wenn in der Nacht gar nicht geflogen würde, müssten überall im Nachtschutzgebiet keine derartigen Lärmschutzmaßnahmen finanziert werden. Konkrete Zahlen hält die FBB unter Verschluss, es ist aber zumindest von einem zweistelligen Millionenbetrag auszugehen.
Dafür könnten Jugendclubs, Stadtteilbibliotheken oder Seniorentreffs über Jahre finanziert werden.

Es ist erschreckend, wie sorglos im Berliner Senat offenbar mit Steuergeldern hantiert wird, wenn ein zweistelliger Millionenbetrag als „keinerlei Auswirkung“ bezeichnet wird.“

Die Mitglieder des Verkehrsausschuss wurden über die fehlerhaften Informationen ebenfalls informiert.

Ihr Presseteam Friedrichshagener Bürgerinitiative
Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI)
Projektgruppe des Bürgervereins Friedrichshagen e. V.

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