+ + + Aufruf + + +

Sehr geehrte Mitbürger/Innen,
zur Zeit laufen die Koalitionsverhandlungen von Union und SPD auf Bundesebene. Hier werden wichtige Themenbereiche abgesteckt, die für die nächsten vier Jahre Gültigkeit haben sollen.Auch werden derzeit die Wahlkampfprogramme für die Kommunalwahlen im Mai 2014 und Landtagswahlen im September 2014 von allen Parteien verfasst. Die Wahltermine können Sie dem folgendem Link entnehmen: bitte hier klicken.

Es gibt sicher für alle Bürger/Innen wichtige Gründe und Vorschläge, die die Parteien in ihren Programmen berücksichtigen sollten. Daher ist es wichtig, auf dringende Themen wie z.B. das Nachtflugverbot von 22-06 Uhr und die Reduzierung von Flughafensubventionen aufmerksam zu machen. Zurzeit wird die Luftfahrtwirtschaft mit ca. 3 Milliarden Euro pro Jahr subventioniert. Der Steuerzahler muss herhalten; aber auch Künstler, Kulturschaffende und andere werden in Zukunft enorme Leistungskürzungen erfahren.

Der Plan der EU-Kommission sieht nun vor, Subventionen für Flughäfen zu limitieren bzw. in bestimmten Fällen zu verweigern. Es wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung. Das alles ist jedoch noch nicht beschlossen, hier müssen wir dran bleiben.

Es gibt in Deutschland 60 Flughäfen. „Zu viele“, meint auch der Flughafenexperte Faulenbach da Costa. Quelle: WDR 15.4.13

Es ist wichtig, endlich ein sinnvolles Gesamtverkehrskonzept zu erarbeiten, das raumverträglich ist und die Belange der „Verkehrslärmgeschädigten“ vor Profitgier stellt. Häufig stehen politische Interessen im Vordergrund, durchgesetzt und begleitet von Politikern, denen es scheinbar an Durchblick mangelt (Wowereit). Sie treffen Entscheidungen entgegen jede Vernunft, wobei sie die Konsequenzen ihrer falschen Politik oftmals erst im Rentenalter erleben (Stolpe).

Daher der Aufruf an alle Bürger/Innen: Schreiben Sie Ihre Landesregierung und auch die Parteien auf Bundesebene bis möglichst Ende November 2013 an, um Ihre wichtigen Punkte in den Parteiprogrammen wiederzufinden.

Für Rückfragen stehen wir gerne unter erkner-gegen-laerm[at]gmx[dot]de zur Verfügung.
i.A. Mario Hausmann

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2 Antworten auf + + + Aufruf + + +

  1. Kooperation sagt:

    An die Mitglieder der Arbeitsgruppen Umwelt und
    Landwirtschaft sowie Verkehr, Bau und Infrastruktur

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wie man der Presse entnehmen kann, beabsichtigt die Große Koalition die Beteiligung der Fluglärmkommission an der Festlegung von Flugrouten zu stärken. Dieses Vorhaben ist sehr zu begrüßen, insbesondere sollte die bisherige bloße Beratungsfunktion der Fluglärmkommission aufgewertet werden. Die Stärkung der Beteiligung der Fluglärmkommission ändert aber nichts daran, dass eine Bürgerbeteiligung bei der Festsetzung von Flugrouten überhaupt nicht vorgesehen ist. Wie die Entscheidungen des BVerwG vom 31. Juli letzten Jahres betreffend den Flughafen BER gezeigt haben, wird dieses Manko auch nicht durch die im Rahmen der Planfeststellung für den Flughafen durchgeführte Bürgerbeteiligung ausgeglichen. Nach den Entscheidungen des BVerwG besteht nur noch ein loser rechtlicher Zusammenhang zwischen Planfeststellung und Flugroutenfestsetzung, d.h. die tatsächliche Betroffenheit der Menschen durch Flugrouten wird bei der Planfeststellung nicht annäherungsweise erfasst und muss auch nicht erfasst werden. Dieses intransparente Verfahren hat beim Bau des Flughafens BER zu einem massiven Vertrauensverlust bei der Bevölkerung geführt. Für die Bürger in den betroffenen Kommunen ist das nicht akzeptabel. Der Zustand muss bspw. durch eine Erweiterung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 LuftVG, wie sie

    etwa die rheinland-pfälzische Bundesratsinitiative vorsieht (BR-Drucks. 90/13), beendet werden. Zum besseren Schutz der Gesundheit der Menschen muss auch das Mitspracherecht des Umweltbundesamtes bei der Festsetzung von Flugrouten gestärkt werden.

    Der ständig steigenden Fluglärmbelastung der Bevölkerung nicht gerecht wird auch, dass de lege lata die Grundsätze für die Abwägung von öffentlichen und privaten Belangen bei Planungsentscheidungen bei der Festsetzung von Flugrouten nicht gelten bzw. deren Geltung umstritten ist. Auch hier ist eine Verbesserung des § 29 b Abs. 2 LuftVG dringend erforderlich. Dabei muss klargestellt werden, dass bei der Abwägung jeder abwägungserhebliche Lärm zu berücksichtigen ist, dass der Schutz vor unzumutbaren Fluglärm Vorrang hat (außer vor Sicherheitsbelangen) und der Schutz der Nachtruhe besonders zu berücksichtigen ist. Auf die Formulierungen der rheinland-pfälzischen Bundesratsinitiative (BR-Drucks 90/13) wird verwiesen.

    Mit freundlichen Grüßen

    gez…………………………….gez.
    Matthias Schubert……Ingrid Kopp
    Sprecher abb……………Sprecherin des Bündnisses der Bürgerinitiativen Rhein-Main

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