In der letzten Ausgabe der FBB-Anwohner-Postille „BER aktuell“ macht der Flughafen seinen Nachbarn erneut die Billig-Schalldämmlüfter schmackhaft. Dort darf der geneigte Anwohner dann lesen:„Der nicht vermeidbare Lärm führt zwangsläufig dazu, dass die Nutzer der betroffenen Wohnungen die Fenster geschlossen halten müssen, damit sich Ruhe in den Räumen einstellt. Als Folge wird die nächtliche Belüftung der Räume nicht gewährleistet. Damit die Bedürfnisse nach Ruhe, frischer Luft und Geborgenheit gesichert werden können, hat Brink Climate Systems als Vertragspartner des Flughafens Berlin Brandenburg, eine besondere Lösung parat. Den Schalldämmlüfter Sonair F+. Ein in der Praxis bewährtes Produkt, welches in den vergangenen 14 Jahren in zehntausende bestehende Gebäude eingebaut wurde.“ (Aus: BER aktuell, Oktober 2013)
Wenn man einem technischen Gerät nachsagt, dass es ein seit bereits 14 Jahre bewährtes Produkt sei, hat man zwar wunderhübsch umschrieben, dass es hoffnungslos veraltet ist, aber es ist dann nach aller Lebenserfahrung schon lange nicht mehr auf dem Stand der Technik und der technischen Höhe seiner Zeit.
Es gibt etwa 25.500 Schallschutzberechtigte, die zu einem ganz hohen Prozentsatz als Familien in Eigenheimen wohnen. Wenn pro Objekt durchschnittlich 3 dieser Schalldämmlüfter eingebaut werden, was sehr wahrscheinlich ist, dann sind das 75.000 verbaute Schalldämmlüfter. Ein Billig-Schalldämmlüfter, wie ihn die FBB anbietet, kostet laut Kostenerstattugnsvereinbarungen 275 EUR plus Mehrwertsteuer. Ein Lüfter, der den gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung, einem Bundesgesetz aus dem Jahr 2009, entspricht, der die Räume be- und entlüftet und zudem noch durch einen Wärmetauscher das Einströmen der Kälte im Winter und der heißen Luft im Sommer moduliert, kostet rund 1.000 EUR mehr.
Durch die Missachtung der Energieeinsparverordnung will der Flughafen wiederum zulasten der Gesundheit und des Immobilienvermögens seiner nahen Anwohner etwa 70 Mio. EUR einsparen. Diese Lüfter gehen auch auf Kosten der Umwelt und eines überhöhten Energieverbrauchs. Räume mit Schalldämmlüftern sollen 40 Prozent mehr an Heizenergie verbrauchen, die die Einwohner über die Jahre als Mehrkosten aufbringen müssen. Und sowieso die Kosten für die Wartung, die Filter, den Strom und die Ersatzbeschaffung!
Gegen diese veralteten Billig-Lüfter wehrt sich Blankenfelde-Mahlow!
Bitte verbreiten Sie diese Informationen im Netz und den Mitgliedern in den BIs. Erfahrungsgemäss landet das, wogegen die Menschen im Umfeld des BER aufbegehren, nur sehr selten in der Presse.
Bitte helfen Sie alle mit, dass nicht völlig totgeschwiegen wird, gegen was alles sich die Schallschutzberechtigten wehren und immer wieder Klage führen müssen, damit sie zu ihrem Recht kommen.
Sigrid Zentgraf-Gerlach, BI Schriftstellerviertel
Blankenfelde-Mahlow klagt gegen „Schallschutzlüfter“
Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow klagt vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg gegen die ungeeigneten Zuluftgeräte („Schallschutzlüfter“), die die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) den Schallschutzberechtigten im Rahmen des BER-Schallschutzprogramms anbietet.
Alexander Fröhlich, persönlicher Referent des Bürgermeisters, äußerte sich wie folgt:
„Der Einsatz dieser ungeeigneten Zuluftgeräte zur Be- und Entlüftung von Wohnräumen widerspricht der DIN-Norm 1946-6, da sie über keine Abluftventilatoren oder Außenluftdurchlässe verfügen. Der Betrieb dieser Geräte bewirkt einen Überdruck, in dessen Folge es zur Durchfeuchtung von Wänden und Entstehung von Schimmel im Wandinneren kommen kann. Das schadet nicht nur der Bausubstanz, sondern potenziell auch der Gesundheit der Bewohner. In die Raumluft gelangende Schimmelsporen können Krankheiten wie Asthma, Bronchitis, Allergien oder Neurodermitis verursachen. Der Flughafen bietet diese ungeeigneten Zuluftgeräte den Schallschutzberechtigten dennoch weiter an.“
Die zuständige Aufsichtsbehörde des Landes Brandenburg (bis vor kurzem MIL Brandenburg, jetzt Gemeinsame Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg, LuBB) ist leider nicht gewillt, gegen diese rechtswidrige Praxis des Flughafens einzuschreiten. Stattdessen behauptet die Behörde beharrlich, die Zuluftgeräte entsprächen den gesetzlichen Vorgaben.
Bereits am 22. September 2011 hatte Dr. Christian Maschke (Brandenburger Landesumweltamt) im Infrastrukturausschuss des Landtages darauf hingewiesen, dass diese Zuluftgeräte für die Be- und Entlüftung von Wohnräumen ungeeignet und damit unzulässig sind. Geändert hat sich seitdem nichts.
i.A. Alexander Fröhlich
-Referent Bürgermeister-
Hallo zusammen,
ist es bekannt, dass auch die deutsche Bahn mit dieser Lüftungstechnik den passiven Schallschutz offeriert?
Gruß
Lothar Schneider