Mehrere Zeitungen berichten über die Überwachung von Kritikern des Flughafens BER am nachweislich falschen Standort.
Berliner Zeitung vom 31.Juli 2013 Neues Deutschland vom 01.August 2013
Mehrere Zeitungen berichten über die Überwachung von Kritikern des Flughafens BER am nachweislich falschen Standort.
Berliner Zeitung vom 31.Juli 2013 Neues Deutschland vom 01.August 2013
BVBB lässt Berliner Polizei-Taktik hinsichtlich der Verletzung des Versammlungrechts überprüfen
Mit Entsetzten nimmt der Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) zur Kenntnis, dass die Innenverwaltung des Berliner Senats Gegner des Pleiteflughafens BER mit Methoden eines Polizeistaates bespitzeln lässt. Denn in der Vergangenheit war die Berliner Polizei eher durch Gelassenheit und Kooperation beim Umgang mit Demonstranten aufgefallen. Die nun offensichtlich veränderte Einschätzung, dass dem bürgerlichen Protest gegen den BER nur noch mit Stasi-ähnlichen Methoden beizukommen sei, hält der BVBB für einen missbräuchlichen Einsatz der Berliner Polizei zur Durchsetzung politischer Ziele, die Innensenator Henkel (CDU) zu verantworten hat.
Dem BVBB waren solche Methoden bisher nur aus Brandenburg bekannt. So stellte das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder 2007 in einem für ganz Brandenburg wichtigen Grundsatzurteil (Az. 6 K 2014/06) fest, dass die Anfertigung von Bildaufnahmen während einer vom BVBB beantragten und genehmigten Demonstration anlässlich des “ersten Spatenstichs” für den BBI/BER am 5. September 2006 rechtswidrig war.
Bereits im Mai 2002 ließ die Potsdamer Staatsanwaltschaft die Privathäuser des Vorstandsvorsitzenden und des Pressesprechers sowie das damalige Büro des BVBB in Mahlow durchsuchen. Hintergrund war ein vom BVBB auf seiner Website veröffentlichter Bericht des Landesrechnungshofes, der sich kritisch mit den Privatisierungsrisiken des Großprojekts BBI (heute BER) auseinandersetzte. Erst nach einem Jahr wurde das Ermittlungsverfahren wegen des „Verdachtes der Urheberrechtsverletzung hinsichtlich der gedanklichen Leistung des Inhaltsverzeichnisses des Landesrechnungshofberichtes“ gegen den Pressesprecher klammheimlich und ergebnislos eingestellt.
Der BVBB ist gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Vorgänge um den Jugendpfarrer König nicht bereit, den Eingriff der Berliner Polizei in die Versammlungsfreiheit zu tolerieren. Bekanntlich warf die Dresdner Staatsanwaltschaft dem kritischen Pfarrer Aufruf zur Gewalt gegen die Polizei auf einer Demonstration gegen Neonazis vor und klagte ihn an. Angeblicher Beweis für die Vorwürfe war ein Video, das von der Polizei offensichtlich manipuliert wurde, um König zu belasten und das, obwohl das Video-Rohmaterial ihn eher entlastete. Die Verteidigung des Pfarrers warf der Polizei daraufhin öffentlich vor, eine “Fälscherwerkstatt” betrieben zu haben.
Um ähnliche Zustände für Berlin und Brandenburg auszuschließen, fordert der BVBB die Berliner Polizei und die Senatsinnenverwaltung auf, Auskunft über Art und Umfang der Observationen von vom BVBB organisierten Demonstrationen und damit in Zusammenhang stehende „Ermittlungsverfahren u.a. wegen des Verdachts der Körperverletzung, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und des Landfriedensbruchs zu geben.“ (Drucksache 17/12 149, Kleine Anfrage 17; 17. Wahlperiode).
Eine Einleitung gerichtlicher Schritte behält sich der BVBB ausdrücklich vor.
Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
030-37301941