+ + Und wieder müssen die BürgerInnen ihr Recht vor Gericht erstreiten und gewinnen + +

Anspruch von Anwohnern des Flughafens Berlin Brandenburg auf uneingeschränkten Schallschutz am Tage – 13/13

Pressemitteilung
Berlin, den 25.04.2013

Das Oberverwaltungsgericht hat heute das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg im Hauptsacheverfahren verpflichtet, durch geeignete aufsichtsrechtliche Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass die Vorhabenträgerin des Flughafens Berlin Brandenburg das im Planfeststellungsbeschluss für den Tagzeitraum vorgesehene Schallschutzprogramm umsetzt. Dabei hat der zuständige 11. Senat entschieden, dass die Lärmschutzauflage für den Tag so zu verstehen ist, dass rechnerisch keine Überschreitung des Maximalpegels von 55 dB(A) erlaubt ist.

Die Kläger sind Eigentümer von Grundstücken im näheren Umfeld des neuen Flughafens Berlin Brandenburg. Sie haben einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich bzw. Einbau von Schallschutzmaßnahmen für den Tagzeitraum, die sicherstellen, dass im Rauminnern bei geschlossenen Fenstern höhere A-bewertete Maximalpegel als 55 dB(A) in den sechs verkehrsreichsten Monaten rechnerisch insgesamt weniger als einmal auftreten. Der von der Vorhabenträgerin bislang angebotene Schallschutz bleibt hinter diesem allein maßgeblichen Schutzziel zurück und ist daher unzureichend. Er beruht auf der unzutreffenden Annahme, dass der Maximalpegel von 55 dB(A) im Rauminnern pro Durchschnittstag der sechs verkehrsreichsten Monate weniger als 0,5 Mal überschritten werden darf. Damit hat die Vorhabenträgerin die planfestgestellten Schutzauflagen systematisch verfehlt.

Soweit das Ministerium in Umsetzung des in einem Eilverfahren ergangenen Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2012 (vgl. dazu Pressemitteilung 13/12 vom 15. Juni 2012) bereits aufsichtsrechtlich gegenüber der Vorhabenträgerin eingeschritten ist, bleibt dies hinter den planfestgestellten Schutzzielen zurück. Die hierzu erlassenen Vollzugshinweise, die die Vorhabenträgerin akzeptiert hat, hätten zur Folge, dass in den sechs verkehrsreichsten Monaten bis zu 89 Überschreitungen des Maximalpegels von 55 dB(A) zulässig wären. Dies ist nach Auffassung des 11. Senats mit dem Planfeststellungsbeschluss nicht vereinbar.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

Urteile vom 25. April 2013 – OVG 11 A 7.13, 14.13, 15.13 und 19.13 -.

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4 Antworten auf + + Und wieder müssen die BürgerInnen ihr Recht vor Gericht erstreiten und gewinnen + +

  1. E. Bock sagt:

    Liebe MistreiterInnen,
    Soeben hat das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg im Namen des Volkes das Urteil in Sachen Schallschutz Flughafen Schoenefeld verkündet.
    Das von den Bürgern und ihren Rechtsanwälten für rechtmässig angesehene Schutzniveau – nur eine ÜBerschreitung des Maximalpegels in Höhe von 55 dB(A) in 180 Tagen ist bestätigt worden. Damit hat das Martyrium der Anwohner in Sachen Schallschutz ein Ende. Brandenburger Politiker sind aufgefordert, einen Neustart des Schallschutzprogramms zu organisieren.
    Gegen das Urteil ist keine Revision zugelassen worden. Die Richter des OVG haben betont, dass der Wortlaut des vom Flughafen beantragten Schutzziels eindeutig ist – keine Überschreitung des Maximalpegels von 55dB (A).
    Bei der Entscheidung spielte der Vermerk über eine Besprechung im Jahr 2008, in dem bereits der fehlerhafte Ansatz des Schutzniveaus dokumentiert worden war, eine Rolle.
    Die systematische Verfehlung des planfestgestellten Schutzziels wurde vom 11. Senat des OVG kritisch gesehen.
    Damit ist der Weg frei für ein Schallschutzprogramm, das seinen Namen verdient. 20 Jahre nach dem Bau des Flughafens München wird an dort realisierte Schutzmaßstäbe angeknüpft.

    Eckhard Bock, VUV , Beirat in der Bundesvereinigung gegen Fluglärm

  2. W.Michaelis sagt:

    Was heißt „Anspruch auf finanziellen Ausgleich“.
    Es ist durchzusetzen, dass das Schutzziel schon allein für die dort lebenden Menschen durchgesetzt wird. In vielen Haushalten werden auch wehrlose Kinder wohnen. Deren Gesundheit ist zu gewährleisten, die nicht mit Geld aufzuwiegen ist.
    Das kriminelle Abenteuer Flughafen an diesem Standort muss endlich zum Ende geführt werden.
    Beste Grüße
    W. Michaelis

  3. D.Günther sagt:

    Sehr geehrte Meinungungsmacher von Radio 88.8,

    da höre ich eben von Herrn Schurig, das das OVG-BB den Anwohnern des BER besseren Schallschutz verordnet hat und dieser nicht wie geplant ausgeführt werden muß.

    Was ist das denn?
    Das ist eine Falschmeldung und führt die Öffentlichkeit in die Irre.

    Hierdurch ensteht der Eindruck in der Öffentlichkeit, das Gericht hätte hier für die Schwerstbetroffenen ein neues Bündel an Schallschutzmaßnahmen geschnürt, das nun auch noch den BER verteuern würde.

    Diese, Ihre Interpretation des Urteils dürfte im Interesse der politisch Verantwortlichen so ausgefallen sein. Sie ist auch in der PM des OVG:

    http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ovg/presse/archiv/20130425.1810.384013.html

    selbst zwischen den Zeilen sooo nicht zu lesen!

    Richtig ist:
    Der Vorhabenträger MUSS Schallschutz NACH PLANfeststelungsbeschluss gewähren. Insofern wird der Flughafen auch nicht teurer!

    Alles was bisher in Sachen Schallschutz von der FBB unternommen wurde, war Täuschung der Betroffenen und der Öffentlichkeit. Mit diesem Betrugsversuch, gänzlich unterdimensionierten Billigschallschutz in den ausgewiesenen Schallschutzgebieten bauen zu lassen sollten viele hundert Mio. Euronen eingespart werden!

    Dies war natürlich insbesondere im Interesse der Planfeststellungsbehörde und der beteiligten
    Anteilseigner aus der Politik. Sie haben diese Betrugsversuche der FBB im Aussichtsrat und in den Politischen Gremien geduldet und gedeckt, um klamme Kassen zu schonen.

    Das perverse daran ist doch auch, dass Götz Herberg, erst unlängst im U-Ausschuss des AG in Berlin erklärte, es sei ihm klar gewesen, das Blankenfelde-Mahlow schwer vom Flugverkehr des BER ( Alle Immissionen!) betroffen sein würde. Das habe er aber als Schwarzen Fleck in Kauf genommen.

    Die jetzt FBB genannte Flughafengesellschaft wußte also sehr genau Bescheid und hat trotzdem versucht, die Leute zu betrügen! – Was für ein mieses und menschenunfreundliches Spiel!

    Die politisch Verantwortlichen haben dieses Spiel im eigenen Intersesse mitgespielt. Sie haben die betroffenen Anwohner quasi wie Sachen abgeschrieben! Sie sind Ihrer Fürsorgepflicht nach GG und Amtseid nicht nachgekommen!

    Erst die Klagen von Privatpersonen und Umlandgemeinden, zum großen Teil privat finanziert haben dazu geführt, dass heute gegengesteuert werden konnte. Was für ein Rechtsstaat, indem die Bürger das Ihnen zustehende Recht gegen die Politik vor Gericht durchsetzen müssen?!

    ACHTUNG

    ProblemBEReich Flughafen Sie verlassen den rechtsstaatlichen Sektor der Bundesrepublik Deutschland ! ! !

    Ihre Nachrichtenmeldung zum Thema könnte also bestenfalls so lauten:
    OVG urteilt:

    – Für die BER-Betroffenen muss (endlich!) Schallschutz nach den Kriterien der Planfeststellung gebaut werden!

    – Die FBB, die Aufsichtsbehörde und politisch Verantwortliche haben jahrelang die Kosten für den Bau des BER in ihrer wahren Höhe vor der Öffentlichkeit verschleiert

    – Die Betrugsversuche der FBB in der Sache und deren Duldung durch Aufsichtsbehörde und politisch Verantwortliche wurden zunächst konsequenzenfrei gestoppt!

    Mit freundlichen Grüßen
    D. Günther aus Mahlow

  4. S. Zentgraf-Gerlach sagt:

    Mahlow, den 26.4.2013
    P r e s s e m i t t e i l u n g der BI Mahlow zum OVG-Urteil vom 25.04.2013

    Mit großer Freude hat die Bürgerinitiative Mahlower Schriftsstellerviertel (BIMS) e. V. das gestern von Ober­verwaltungsgericht Berlin – Brandenburg gesprochene Urteil zum Schallschutz zur Kenntnis genom­men. Als eines der Mitglieder im BBI 21-Bürgerdialogforum mit Schallschutzproblematik haben auch wir beim Nachweis, dass der Flughafen gerade die schwerstbetroffenen Menschen über ein stillschweigendes Abweichen bei den Berechnungen in den schallschutztechnischen Objektbeurteilungen austrickst, zugear­beitet. Mit unseren Mitstreitern aus den anderen Initiativen und der Schutzgemeinschaft der Umlandge­meinden machten wir uns seit dem Sommer 2011 auf den schweren Weg, um den Bürgern im Tagschutz­gebiet zu ihrem planfestgestellten Recht zu verhelfen. Jetzt bekommen die Menschen 591 Mio. EUR mehr für ihren Schallschutz, als ihnen der Flughafen in seinen ersten Kostenerstattungsvereinbarungen zuge­stehen wollte.

    Mit großer Empörung dagegen haben wir zur Kenntnis genommen, dass bereits im November 2008 der Flughafen die aufsichtführende Planfeststellungsbehörde von seiner Absicht in Kenntnis gesetzt hat, das Tagschutzziel nicht so umzusetzen, wie es geschrieben steht. In den folgenden Jahren ist die Aufsichtsbe­hörde nicht etwa gleich tätig geworden, als die Bürger ihr die Tricksereien mit einem Gutachten nachwie­sen, sondern erst, als die BILD-Zeitung drei Monate später anfing, die Fakten zu recherchieren. Jahrelang waren die Schallschutzberechtigen schutzlos in Brandenburg. Dagegen halfen nur die Gerichte und auch die Medien mit ihren Berichten. Gestern nun hat das OVG diesem Zustand ein Ende gesetzt.

    Die BIMS ist zu dem Schluss gekommen, dass den Flughafenanwohnern bei der künftigen Umsetzung des Schallschutzprogramm der Umgang mit dem Flughafen nicht mehr zuzumuten ist. Sie fordert, dass diese Aufgabe einem Projektsteuerungsteam aus Ingenieuren übertragen wird, die dafür fachlich qualifiziert sind. Diese gibt es. Weiterhin muss sich die Planfeststellungsbehörde zu Recht sagen lassen, dass sie bei der Aufsicht über den Flughafen zum Schaden an den Betroffenen, aber auch am Steuerzahler insgesamt, komplett versagt hat. Künftig soll deshalb, wie schon vom Bürgermeister der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Ortwin Baier gefordert, das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die Auf­sicht über das Schallschutzprogramm übernehmen. Auch dort gibt es dafür bereits die personelle Kompe­tenz.

    Dazu sagt die 1. Vorsitzende der BIMS Sigrid Zentgraf-Gerlach: „In Brandenburg muss jetzt beim Schall­schutz dringend die Kompetenz an die Macht und in die Verantwortung, während es dringend geboten ist, dass sie den Mitwissern, Tricksern und Rosstäuschern aus dem MIL und der Staatskanzlei endgültig aus der Hand genommen wird.“ Und weiter: „Eigentlich wäre der Rücktritt von Sonderstaatssekretär Rainer Bretschneider und dem Leiter der Planfeststellungsbehörde Michael Bayr fällig. Aber Platzeck wird an den beiden festhalten wie ein Ertrinkender am Strohhalm. Gehen seine beiden obersten „Planfeststeller“, dann ist er genau so kopf- und planlos wie Flughafenchef Hartmut Mehdorn ohne die Planer aus dem Büro Gerkan. Aber er sollte erkennen, dass der Vertrauensverlust total und den Betroffenen der direkte Umgang mit bestimmten Institutionen und Personen einfach nicht mehr zuzumuten ist.“ Und abschlie­ßend bittet sie den Ministerpräsidenten, während einer nicht zu knapp bemessenen Schamfrist die Worte „Akzeptanz des Flughafens in seiner Nachbarschaft“ besser nicht mehr in den Mund zu nehmen.

    Bürgerinitiative Mahlower Schriftsstellerviertel (BIMS) e. V.

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