Erneute Verschiebung der BER-Eröffnung: Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow fordert, die falsche Standortentscheidung zu überdenken

Angesichts der erneuten Verschiebung des Eröffnungstermins des Großflughafens BER fordert Ortwin Baier, Bürgermeister der am schwersten vom zukünftigen Lärm dieses Großflughafens betroffenen Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, die drei Gesellschafter des Flughafens auf, mit Blick auf die absehbaren erheblichen Kosten des notwendigen umfangreichen Umbaus des Flughafen-Terminals nochmals die Entscheidung für Berlin-Schönefeld als Standort des Großflughafens zu überdenken: „Es ist fraglich, wann der BER eröffnet und ob er jemals schwarze Zahlen schreiben wird. Er ist an diesem ungeeigneten, im Jahr 1996 entgegen dem Rat der Experten ausgewählten, dicht umsiedelten Standort nicht entwicklungsfähig und droht langfristig, die Gesundheit zehntausender Anwohner zu schädigen. Die drei Gesellschafter müssen deshalb sofort die Suche nach einem neuen, geeigneten, entwicklungsfähigen Standort einleiten. Ich rate Ihnen dringend davon ab, insgeheim den Bau einer dritten Start- und Landebahn zu planen. Die Umlandgemeinden werden sich mit Zähnen und Klauen gegen ein solches unvernünftiges Vorhaben wehren! Wenn Sie der Meinung sind, dass die Region Berlin-Brandenburg unbedingt ein internationales Luftdrehkreuz mit drei bis vier Start- und Landebahnen und 1.000.000 Flugbewegungen pro Jahr benötigt, dann müssen Sie sich dafür einen anderen, geeigneten Standort außerhalb des dicht besiedelten Berliner Ballungsraums suchen.“

Kritisch äußert sich Ortwin Baier zudem zur gegenwärtigen Situation beim BER-Schallschutzprogramm:

„In den Medien war in den letzten Wochen wiederholt von ,verbessertem‘ Schallschutz die Rede. Das ist leider pure Desinformation. Die Geschäftsführung des Flughafens weigert sich mit Rückendeckung des Aufsichtsrats und des Brandenburger Infrastrukturministeriums und entgegen des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juni 2012 nach wie vor, das im Planfeststellungsbeschluss klar definierte und vom Flughafen sogar selbst beantragte Tagschutzziel von keiner Überschreitung des zulässigen Maximalpegels von 55 Dezibel im Wohnrauminnern als Bemessungsgrundlage für den baulichen Schallschutz am BER anzuwenden. So sollen dem Flughafen offenbar Kosten in dreistelliger Millionenhöhe erspart und die Bürger um ihre Rechtsansprüche gebracht werden. Mit diesem Schallschutzbetrug muss jetzt endlich Schluss sein! Ich finde es extrem bedenklich, dass Gemeinden und Bürger in einem demokratischen Rechtsstaats Unsummen für die Finanzierung von Klageverfahren ausgeben müssen, um zu erreichen, dass der Flughafen die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen einhält. Es ist eigentlich die Aufgabe der Planfeststellungsbehörde, im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion die rechtskonforme Umsetzung des Schallschutzes zu überwachen und durchzusetzen. Die Behörde hat auf dieser Strecke bisher vollkommen versagt. Und die Brandenburger Landesregierung tut währenddessen so, als wären alle Probleme beim Schallschutz gelöst.“

Mit Blick auf die bevorstehende Behandlung des Nachtflugverbot-Volksbegehrens durch den Brandenburger Landtag äußerte sich der Bürgermeister wie folgt: „Das Nachtflugverbot von 22 bis 6 muss kommen, weil nächtlicher Fluglärm nachweislich die Gesundheit der ihm dauerhaft ausgesetzten Menschen schädigt. An diesem ungeeigneten, dicht umsiedelten Standort darf es keinen Nachtflug geben. Das muss jedem verantwortlich denkenden und handelnden Politiker klar sein. Ich hoffe deshalb, dass die Regierungsmehrheit im Landtag sich für die Annahme des Volksbegehrens entscheidet. Brandenburg würde damit ein wegweisendes politisches Signal aussenden.“

Abschließend stellt der Bürgermeister fest: „Herr Platzeck, dies ist Ihre Chance zur politischen Korrektur, werden Sie endlich aktiv! Beim Schallschutzprogramm und beim Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr kann die Brandenburger Landesregierung sofort handeln, ohne auf die Zustimmung von Herrn Wowereit und Frau Merkel angewiesen zu sein. Das Brandenburger Infrastrukturministerium muss dem Flughafen endlich energisch auf die Finger hauen, damit er den baulichen Schallschutz rechtskonform umsetzt. Und die Brandenburger Planfeststellungsbehörde muss sofort von der Landesregierung den politischen Auftrag erhalten, die Ausweitung des Nachtflugverbots auf die volle gesetzliche Nacht per Durchführung eines Planänderungsverfahrens auf den Weg zu bringen. Planfeststellungspläne sind jederzeit änderbar, wenn der politische Wille dazu existiert. Zumindest diese beiden Baustellen wären dann abgeschlossen.“

Ortwin Baier
Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow

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