Sind Brandenburger Bürger 2. Klasse beim Lärm- und Gesundheitsschutz?

Christoph Schulze, Freier Abgeordneter

Kleine Anfrage an die Landesregierung

Sind Brandenburger Bürger 2. Klasse beim Lärm- und Gesundheitsschutz?

Am 31. Mai 2012 wurde über die Medien in Berlin und Brandenburg öffentlich bekannt, dass im Rahmen der Verschiebung der Eröffnung des Flughafens BER die Notwendigkeit besteht, das am Flughafen Tegel bestehende Nachtflugverbot von 23 – 6 Uhr „aufzuweichen“. Es wurde kolportiert, dass die „Berliner Luftverkehrsbehörde“ Anträge auf Ausnahmegenehmigungen bezüglich des bestehenden Nachtflugverbots in Tegel genehmigt hätte. In Schönefeld gibt es im Rahmen der bestehenden bisherigen Betriebserlaubnis überhaupt kein Nachtflugverbot. Im Vorfeld dieser Entscheidung hätte die Fluglärmkommission dazu eine politische Stellungnahme abgegeben. Aus diesem Grund ergeben sich zahlreiche Anfragen an die Landesregierung:

Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung :

1. Trifft es zu, dass für Tegel bislang ein striktes Nachtflugverbot von 23 – 6 Uhr
bestand?

2. Trifft es zu, dass es in Schönefeld bisher keinerlei Beschränkungen im
Nachtflugverbot gibt?

3. Trifft es zu, dass die Landesregierung Brandenburg bisher die Auffassung vertrat,
dass am zukünftigen BER ein Nachtflugverbot von 24 – 5 Uhr die richtige Ermessensentscheidung sei ?

4. Wie war die Landesregierung Brandenburg in die Erteilung dieser o.g.
Ausnahmegenehmigung beteiligt und involviert?

5. Wer hat wie viele Anträge und wofür gestellt?

6. Bisher war man im Landtag und in der Öffentlichkeit davon ausgegangen, dass Berlin
und Brandenburg eine gemeinsame Luftfahrtbehörde hätten. Deshalb stellt sich die
Frage, ob es davon abweichend für Berlin eine eigene „Berliner
Luftfahrtverkehrsbehörde“ für Luftfahrtgenehmigungen in Tegel gibt, oder ob es eher so ist, dass die gemeinsame Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg in Wirklichkeit auch die
Entscheidungen für Tegel trifft? Wenn nein, wer trifft dann die Entscheidungen für
Tegel? Der Berliner Verkehrssenator?

7. Daraus resultiert in Abhängigkeit der Beantwortung der vorhergehenden Frage die
Frage, ob das Verkehrsministerium Brandenburg analog dem o.g. Sachverhalt in
Brandenburg ebenfalls eigenständig entscheiden könnte? Wenn nein, weshalb
gegebenenfalls nicht?

8. Sollte allein die gemeinsame Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg für
Ausnahmegenehmigungen zuständig sein stellt sich die Frage, weshalb in Berlin-
Tegel Flugbewegungen zwischen 23 – 24 Uhr und 5 – 6 Uhr morgens in der früh als
sozial unverträglich und für die Bürgern nicht zumutbar eingestuft werden, jedoch den
Anwohnern des Flughafens Berlin-Schönefeld derzeit Nachtflug uneingeschränkt
zugemutet wird und in Zukunft beim neuen BER Flugbewegungen von 22 – 24 Uhr
und 5 – 6 Uhr (diese Zeiten liegen im Bereich der gesetzlichen Nachtruhe) als völlig
normal, unverzichtbar und gerade eben nicht als sozial und gesundheitlich schädlich
für die Anwohner eingestuft werden? Warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen,
insbesondere wo doch die Anwohner von Tegel komplett mit Schallschutz
ausgestattet sind, der Schallschutz rund um Schönefeld jedoch erst zu 5% realisiert
ist und auch zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme, 17. März 2013, nicht in
überwiegendem Maße realisiert sein wird?

9. Wie begründet die Landesregierung Brandenburg, dass offensichtlich mit
zweierlei Maß gemessen wird?

10. Wie begründet und erklärt die Landesregierung Brandenburg den Bürgern im Umfeld
von BER/SXF und entlang der Flugrouten, dass sie weniger schutzwürdig sind als die
Anwohner von Tegel?

11. Gedenkt die Landesregierung Brandenburg, neue Prämissen und Ziele für den
Schallschutz für die Anwohner von BER/SXF einzuführen, insbesondere ein
Nachtflugverbot verbindlich, wie bisher in Tegel geltend von 23 – 6 Uhr, einzuführen
und durchzusetzen? Wenn ja, wann? Wenn nein, weshalb nicht?

12. Wann und wie gedenkt die Landesregierung Brandenburg den Bürgern im Umfeld
des Flughafens Schönefeld die gleichen Rechte zukommen zu lassen, wie sie für
Berliner Anlieger von Tegel bereits bestehen?

13. Wie lange noch werden Bürger des Landes Brandenburg, die Anlieger des
Flughafens Schönefeld sind, Bürger zweiter Klasse mit weniger Schallschutz als für Berliner Bürger sein?

Christoph Schulze, MdL

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