BRIEF- UND MAILINGAKTION GEGEN DIE EU-BETRIEBSBESCHRÄNKUNGSVERORDNUNG ZUR NEUREGELUNG DES EUROPÄISCHEN FLUGVERKEHRS

nachfolgend leiten wir eine von der Bürgerinitiative Lichtenrade/Mahlow-Nord entwickelte Brief- und Mailing-Aktion gegen die EU-Betriebsbeschränkungs-Verordnung mit der Bitte um Unterstützung weiter. E-Mail und Briefe sind inkl. Adressaten fertig vorbereitet, es gilt diese nur noch entsprechend zu versenden. Klingt ein bisschen aufwendig, ist aber ganz schnell durch die hervorragende Vorarbeit der Bürgerinitiative Lichtenrade/Mahlow-Nord zu erledigen.

BRIEF- UND MAILINGAKTION GEGEN DIE EU-BETRIEBSBESCHRÄNKUNGSVERORDNUNG ZUR NEUREGELUNG DES EUROPÄISCHEN FLUGVERKEHRS

Hintergrund
Die einzelnen Mitgliedsstaaten sollen ihre Souveränität aufgeben und zugunsten einer gesamteuropäischen Lösung auf bisher geltende Regelungen weitestgehend verzichten. In der Verordnung sind auch die Aufhebung und der erschwerte Erlass von Betriebsbeschränkungen vorgesehen (Nachtflugverbot). Das könnte eine Aufhebung von nationalen Nachtflugverboten bedeuten. Hier geht es nur um Wirtschaftlichkeit und die Interessen der Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften.
Was können wir tun, damit uns nicht bald die Flugzeuge Tag und Nacht um die Ohren fliegen?
Unterstützen wir die Volksvertreter in ihrer Arbeit und bei ihrer Meinungsbildung und schreiben Briefe und E-Mails in großer Zahl. Diverse Formschreiben sind von der Bürgerinitiative Lichtenrade/Mahlow-Nord vorbereitet:

Briefe im Anhang ausdrucken, unterschreiben und entsprechend versenden an: Bezirksbürgermeisterin Schöttler (auch EU-Beauftragte), Verkehrssenator Müller, Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer

Folgende E-Mail entsprechend BCC, Betreffzeile und E-Mail-Text in eine leere E-Mail kopieren, unterschreiben und versenden; die Adressaten im BCC sind der Vorsitzende des Rechtsausschusses, die Mitglieder des Unterausschusses EU-Recht sowie die deutschen Mitglieder im Verkehrsausschuss des EU-Parlaments

Folgende E-Mail-Adressen in einem Stück in den BCC-Mailer kopieren
siegfried.kauder@bundestag.de,andrea.vosshoff@bundestag.de, christian.ahrendt@bundestag.de, jens.petermann@bundestag.de, jerzy.montag@bundestag.de, hans-christian.stroebele@bundestag.de,stephan.harbarth@wk.bundestag.de, ansgar.heveling@bundestag.de, jan-marco.luczak@bundestag.de, patrick.sensburg@bundestag.de, eva.hoegl@bundestag.de, burkhard.lischka@bundestag.de, stephan.thomae@bundestag.de, raju.sharma@bundestag.de, ingrid.hoenlinger@bundestag.de, dieter-lebrecht.koch@europarl.europa.eu, michael.cramer@europarl.europa.eu, ismail.ertug@europarl.europa.eu, knut.fleckenstein@europarl.europa.eu, werner.kuhn@europarl.europa.eu, gesine.meissner@europarl.europa.eu, thomas.ulmer@europarl.europa.eu, markus.ferber@europarl.europa.eu, michael.gahler@europarl.europa.eu, petra.kammerevert@europarl.europa.eu, wolf.klinz@europarl.europa.eu, hans-gert.poettering@europarl.europa.eu, sabine.wils@europarl.europa.eu

Betreffzeile

Neuregelung des europäischen Luftverkehrs KOM (2011) 828 „Lärmbedingte Betriebseinschränkungen“

E-Mail-Text
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrter Herr Abgeordneter,

wie Ihnen sicherlich bekannt ist, soll der Luftverkehr auf europäischer Ebene neu geregelt werden. Hierzu erarbeiten die Europäische Kommission und das Europäische Parlament z.Z. entsprechende Verordnungen, u.a. auch zu „Lärmbedingten Betriebseinschränkungen“.

Diese Verordnung (KOM (2011) 828)), über die der Bundestag am 9. Februar 2012 beraten hat, beinhaltet u.a., dass „Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen“ lediglich als letztes Mittel vorgesehen sind.

Danach soll es in das Ermessen der EU gestellt werden
* Betriebszeitbeschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm aufzuheben, wenn sie den Wettbewerb beeinträchtigen,
* Betriebszeitbeschränkungen aufzuheben, um die Vernetzung europäischer Flughäfen zu ermöglichen,
* „Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen“ als letzte Maßnahme und nur unter dem Gesichtspunkt der Kosteneffizienz zu wählen.

Dies bedeutet im Klartext, dass die heute geltenden nationalen Betriebseinschränkungen, z.B. in den Nachtrandzeiten bzw. Nachtflugverbote per EU-Verordnung eliminiert würden. Damit bliebe die schnellste und effektivste Lärmverhinderungsmaßnahme – besonders für die Nachtzeit – zugunsten der betroffenen Bevölkerung ungenutzt.

Daher darf diese EU-Verordnung in der jetzt vorliegenden Form nicht in Kraft treten, da sie völlig ungeeignet ist, die berechtigten Interessen der Anwohner – insbesondere auf Nachtruhe – auch nur ansatzweise zu erfüllen.

Die Anwohner von Flughäfen sind enormen gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt, die letztendlich auch große volkswirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Diese werden jedoch bei den sog. „Effizienzberechnungen des Flugverkehrs“ völlig außer Acht gelassen, da diese sich ausschließlich an den wirtschaftlichen Bedürfnissen der Luftverkehrswirtschaft orientieren. Würden diese immensen Kosten in die Berechnungsgrundlagen einbezogen, so würde sich vermutlich jegliche Diskussion über Nachtflugzeiten erübrigen.

Der Schutz der Bevölkerung und ihr Anspruch auf unversehrtes Leben darf nicht den einseitigen wirtschaftlichen Interessen der Luftverkehrswirtschaft geopfert werden.

Die Bundesregierung muss hier im Interesse ihres Volkes hoheitlich zuständig und in der Lage bleiben, Entscheidungen zum Wohle der Bundesbürger zu treffen. Das Prüfungs- und Kontrollrecht „Lärmbedingter Betriebsbeschränkungen“ kann und darf nicht der EU übertragen werden.

Ich bitte Sie dringend, alles in Ihrer Macht stehende zu unternehmen, damit diese – für alle Flughafen-Anwohner verheerende – EU-Verordnung nicht in Kraft gesetzt werden kann und wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich hierfür mit aller Kraft und Engagement einsetzen würden.

Briefvorlagen zum Ausdruck:

Brief Müller
Brief Ramsauer
Brief Schöttler

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*