Spendenziel für Verfassungsbeschwerde gegen Nachtfluggenehmigung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) erreicht

Liebe Mitstreiter,
eine Woche vor Weihnachten ist das Spendenziel für unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Nachtfluggenehmigung des Leipziger Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) erreicht.

Wir sagen alle Spendern ganz herzlich Danke.

Zum Stand der Verfassungsbeschwerde können wir im Moment nur sagen, dass sich die von uns beauftragten Anwälte Boermann (Kanzlei Grawert & Partner) und Prof. Zuck (Kanzlei Zuck, Stuttgart) intensiv anhand der bisher vorliegenden Unterlagen vorbereiten, allerdings liegt der Klagegegenstand, das schriftliche Urteil des BVerwG, nach wie vor nicht vor, es ist für Anfang Januar avisiert. Dann beginnt auch die einmonatige Frist für die Einreichung der Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu laufen.

Dass das BVerwG mehr als die üblichen 2 Monate zur Formulierung des schriftlichen Urteils benötigt, mag ein Fingerzeig sein, dass unsere Chancen, das Urteil anzugreifen, nicht die schlechtesten sind. Dazu passt auch, dass die Homepage des BVBB, auf der das aktuelle Spendenthermometer angezeigt wird (http://www.bvbb-ev.de/), nach über 10 Jahren erstmalig Ende November 2011 – bei Erreichung von ca. 2/3 des Spendenziels professionell „gehackt“ wurde. Wie Sie sehen, ist diese Attacke behoben und konnte das Erreichen des Spendenziels und die Einreichung der Verfassungsbeschwerde nicht wirklich aufhalten.

Wir werden Sie über den Stand des Verfahrens und die finanziellen Ausgaben immer aktuell informieren. Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass wir hinsichtlich eines Erfolgs der Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes skeptisch sind.

Aber die Anrufung des BVerfG ist der erforderliche Rechtsschritt, um eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg einzureichen. Hier beurteilen wir die Chancen für unseren Nachtruheschutz positiver.

Vom Zeithorizont betrachtet rechnen wir mit einer Entscheidung des BVerfG nicht vor Herbst 2012. Mit Vorlage dieser Entscheidung kann die Vorbereitung für die Klage in Straßburg eingeleitet werden. Nach bisheriger Erkenntnis rechnen wir hier mit Kosten in vergleichbarer Höhe. Wir werden weiter eingehende Spenden für diesen Prozess ansparen.

Der BVBB bedankt sich ganz herzlich bei jedem einzelnen Spender und bei den Bürgerinitiativen, die sich an der Organisation der Spenden beteiligt haben.

Mit dieser großartigen Solidaritätsaktion manifestiert sich der entschlossene Wille der Betroffenen, der Unvernunft von Regierungen und Verwaltungen bürgerschaftliches Engagement gegenüberzustellen. Diesen Keim der Hoffnung werden wir im kommenden Jahr pflegen und zum Erblühen bringen.

Ich wünsche Ihnen allen besinnliche Weihnachten und einen gutes Jahr 2012 .
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Bothe

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*